Urteil für Dienstag 9.30 Uhr erwartet Abrechnungsbetrug: Bewährungsstrafe für Raab?

Staatsanwalt forderte zehn Monate. Streit um die Schadenssumme.

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Düsseldorf. Der Ausgang des Prozesses gegen Wolfgang Raab, den ehemaligen Ärztlichen Direktor der Uni-Klinik, ist weiter völlig offen. Zwar forderte die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Untreue in einem besonders schweren Fall für den 63-Jährigen. Es ist aber ebenso denkbar, dass der Professor am nächsten Dienstag freigesprochen wird.

Denn inzwischen geht das Gericht von einer wesentlich geringeren Schadenssumme aus, nämlich 28.348 Euro und nicht mehr von den angeklagten 350.000 Euro. Die Richter sehen aber immer noch eine objektive Pflichtverletzung des Professors, auch wenn der subjektiv davon ausgegangen sei, dass sein Betrieb der zahnärztlichen Ambulanz mit dem Einverständnis des Aufsichtsrates erfolgte. Sein Verteidiger Sven Thomas hatte daraufhin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung von 60.000 Euro einzustellen. Das allerdings lehnte die Staatsanwaltschaft ab.

Denn Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann macht die Rechnung des Gerichtes nicht mit. Für ihn liegt der Schaden immer noch bei 208.983 Euro. Die Gegenrechnung, dass die Uni an dem Arzt, der die Patienten in der zahnärztlichen Ambulanz auch Geld verdient habe, hätte man durch einen Sachverständigen belegen müssen.

Das Verhalten von Raab sei „gewerbsmäßig“ gewesen und er habe eine „gewisse Gewinnsucht“ an den Tag gelegt. Allerdings sei es ihm auch leicht gemacht worden. „Durch die tatbegünstigenden Strukturen an der Uni und im Ministerium. Das ist sehr schwer zu schlucken“, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Die Bewährungsstrafe sei zudem „mit Augenmaß“ beantragt worden. Für Erstaunen sorgte der Satz, dass Raab bei einem Restschaden von 28.000 Euro tatsächlich frei zu sprechen wäre.

Am Dienstag wird Sven Thomas eben das vermutlich in seinem Plädoyer fordern. Und danach wird das Gericht wohl noch am gleichen Tag das Urteil verkünden.