Prozess Rangelei mit Prostituierter: Geldstrafe
Die 29-Jährige gefiel ihm nicht. Er wollte sein Geld zurück.
Düsseldorf. Mit einem Streit zwischen einer Prostituierten und einem Freier hat sich Mittwoch das Amtsgericht beschäftigt. Die 29-jährige Frau hatte den Mann angezeigt, weil er sie angeblich würgte und ihr trotz erbrachter Leistung das Geld abnahm. Vor Gericht revidierte sie die Version jedoch. Sie habe das Geschehen damals „etwas dramatisiert dargestellt“.
Am 2. Juni 2015 hatten sich der 31-jährige Koch und die Frau in ihrer Düsseldorfer Wohnung getroffen. „Ich hatte sie im Internet gesehen“, sagte der Mann dem Richter. In der Wohnung angekommen sei ihm aber recht schnell aufgefallen, dass die Frau so gar nicht seinen Vorstellungen entsprach. „Im Internet hat sie ganz anders ausgesehen.“ Die vereinbarten 200 Euro hatte er ihr da aber bereits übergeben. „Das war total doof von mir. Das weiß ich jetzt auch“, sagte er. Er habe die Frau gebeten, ihm das Geld wiederzugeben, weil er keine „Leistungen“ in Anspruch nehmen wollte. Sie habe sich jedoch geweigert, ihm sogar in den Unterarm gebissen, als er es ihr wegnehmen wollte.
Laut Anklage hatte sich der Mann dann auf die Frau gestürzt und sie gewürgt. Das bestritt der Mann vor Gericht jedoch vehement. „Ja, es gab eine Rangelei. Aber ich habe sie nicht gewürgt.“ Hämatome am Hals habe die Frau bereits vorher gehabt - von ihrem Zuhälter. An den genauen Ablauf der Auseinandersetzung konnte sie sich nicht mehr erinnern. „Ich hatte so viele andere Männer. Genau weiß ich das alles nicht mehr.“ Das Gericht verurteilte den Mann wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Es stehe fest, dass der Mann die Prostituierte gepackt hat, um das Geld wiederzubekommen.