Rheinbahn verteilt jetzt auch Knöllchen

Strengeres Vorgehen gegen Falschparker ab Donnerstag angekündigt.

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Düsseldorf. „Nur mal kurz eben beim Bäcker rein, dauert ja nur zwei Minuten…“ — Blöd nur, wenn genau in diesen zwei Minuten die Straßenbahn kommt und am Zweite-Reihe-Parker nicht mehr vorbei passt. Verspätungen, Rückstau, verärgerte Fahrgäste und ein für mehrere Stunden durcheinandergeworfener Fahrplan sind das Resultat. Um strenger gegen das rücksichtslose Falschparken vorzugehen, das nicht nur Busse und Bahnen, sondern auch die Rheinbahn-Kunden behindert, verteilt der Verkehrsdienst der Rheinbahn ab Donnerstag, 15. Juni, auch Strafzettel.

Somit kann die Rheinbahn verbotswidriges Parken dem Ordnungsamt melden, das daraufhin dem Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid schickt. Wichtig ist: Das „Knöllchen“ verteilen die Mitarbeiter des Verkehrsdienstes, wenn das falsche Parken Fahrgäste und Fahrzeuge nicht akut behindert.

Steht das Auto so, dass Busse oder Bahnen gar nicht mehr weiterfahren können oder Fahrgäste extrem behindert werden, dann wird der Verkehrsdienst der Rheinbahn in jedem Fall weiterhin Abschleppungen einleiten.

Oft hat der Verkehrsdienst das Problem, dass die Halter zurück am Auto sind, bevor der Abschleppdienst informiert ist — und dann ungeschoren davonkommen. Diese Situation ist für die Rheinbahn und ihre Fahrgäste unbefriedigend. Mit der Möglichkeit, zukünftig auch Ordnungswidrigkeiten zu erfassen — also Knöllchen zu schreiben —, kann die Rheinbahn jetzt in der Grauzone zwischen „Abschleppmaßnahme“ und „nicht verhältnismäßig“ tätig werden und den Falschparkern ein deutliches Zeichen geben.