Rotlicht-Prozess: Kronzeuge kommt - Landgericht wird Festung

Krystian K. gilt als hochgefährdet, weil er auch schon in Rocker-Prozessen ausgesagt hat. Er bekommt Polizeischutz.

Spannend wird es am Montag im Rotlicht-Prozess. Nach acht Monaten erscheint zum ersten Mal der Kronzeuge.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Das Amts- und Landgericht an der Werdener Straße wird sich am Montag in eine Festung verwandeln. Denn erstmals wird im Rotlicht-Prozess am Montag der Kronzeuge erwarttet, der die Ermittlungen erst ins Rollen brachte. Krystian K. gilt als hochgefährdet, denn der 32-Jährige hat auch in anderen Verfahren ausgesagt. Vor allem im Rocker-Milieu soll es einige geben, die noch Rechnungen mit ihm begleichen wollen.

Dabei ist Krystian K. selbst erheblich vorbestraft, unter anderem wegen Betruges, Einbruchs und Drogendelikten. Zeitweise flog der 32-Jährige sogar aus dem Zeugenschutzprogramm, weil er Polizeigelder veruntreut hatte. Anstatt damit sein Hotel zu bezahlen, soll der Koch Rauschgift gekauft haben. Dafür bekam er eine Bewährungsstrafe.

In Essen schloss sich Krystian K. zeitweise auch den Bandidos an. Doch dann stieg er aus und wechselte die Seiten. Der 32-Jährige sagte gegen einen ehemaligen Kumpel aus, der angeblich einen Mordanschlag auf einen Rocker der Hells Angels plante. Seitdem lebt der Kronzeuge in ständiger Angst vor Rache. Beim Prozess wird er unter Polizeischutz stehen.

Auch im Düsseldorfer Rotlicht-Milieu ist der Mann aktiv gewesen. Krystian K. soll selbst in einem der Bordelle an der Rethelstraße gearbeitet haben. Dabei will er mitbekommen haben, dass Freier gezielt mit Kokain oder K.o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und dann abgezogen wurden. Bislang sind die vorgelegten Beweise sehr dünn. Darum warten alle gespannt auf den Koch.

Mit umfangreichen Maßnahmen will die Polizei das Leben des 32-Jährigen schützen. So wird im Saal absolutes Handy- und Computerverbot herrschen. Kontrollen an den Eingängen werden verschärft. Die Personalausweise von allen Besuchern werden kopiert. Außerdem ist das Mitbringen von Essen und Getränken untersagt. Bis zum 23. Mai soll Krystian K. an zwölf Verhandlungstagen aussagen.