Rotlicht-Skandal: Prozess beginnt mit einer Panne
Anwalt bekam die Anklage angeblich zu spät. Sitzung mehrfach unterbrochen.
Düsseldorf. Sind bei der Vorbereitung des Verfahrens zum Rotlicht-Skandal gravierende Fehler gemacht worden? Der Prozess begann am Montag mit einer Fülle von Anträgen der Verteidigung. Die Rechtsanwälte halten die Kammer des Vorsitzenden Richters Markus Fuchs für befangen, außerdem möchte Bendikt Pauka, der den mutmaßlichen Drahtzieher Thomas M. vertritt, dass Staatsanwältin Julia Hartmann abgelöst wird. Eine Verlesung der Anklage ist nicht in Sicht.
Hintergrund ist, dass dem Rechtsanwalt eines 26-jährigen Angeklagten aus Chemnitz die Anklage der Staatsanwaltschaft viel zu spät zugestellt wurde. Er hatte mindestens fünf Wochen weniger Zeit als seine Kollegen, sich in die Akten einzuarbeiten. Deshalb hatte er darum gebeten, den Beginn des Verfahrens um zwei Wochen zu verschieben. Weil die Kammer das ablehnte, stellte der Jurist kurz vor Beginn der Sitzung einen Befangenheitsantrag gegen Markus Fuchs.
In der Folge lieferten sich die Anwälte der neun Angeklagten eine „Paragrafen-Schlacht“ mit dem Gericht, weil der Vorsitzende Richter die Entscheidung über den Befangenheitsantrag zurückstellen wollte. Immer wieder wurde die Sitzung unterbrochen. Ein Anwalt bemängelte, dass der Sitzungsplan offenbar auf „Biegen und Brechen durchgepeitscht“ werden soll.
Dieses juristische Geplänkel könnte auch in den nächsten Tagen so weitergehen. Benedikt Pauka hat schon den nächsten Pfeil im Köcher: Er möchte offenbar, dass auch Staatsanwältin Julia Hartmann abgelöst wird. Grund: Sie hat das Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten angeblich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Im Zuge der Ermittlungen war in den Wagen von Thomas M. eine Wanze eingebaut worden. Damit wurde aus Sicht der Verteidigung von einem Polizeibeamten eine Straftat begangen. Die sei von der Staatsanwaltschaft aber nicht verfolgt worden.
Einer der Hauptbeteiligten fehlte gestern. Bert Wollersheim, der viele Jahre lang als Rotlicht-König der Rethelstraße galt, war nicht im Saal. Er soll möglicherweise im Laufe des Verfahrens als Zeuge gehört werden und darf darum nicht an der Verhandlung teilnehmen. Wollersheim war zeitweise auch in Untersuchungshaft, er gilt aber für die Staatsanwaltschaft nicht mehr als tatverdächtig.
Am Dienstag um 14 Uhr wird der Prozess fortgesetzt. Wahrscheinlich mit neuen Anträgen der Verteidigung.