Schwarzfahrt: Anzeige trotz Fahrkarte
Friseurmeisterin war im vollen Zug in die erste Klasse geraten. Verfahren eingestellt.
Düsseldorf. Mit gültiger Fahrkarte war eine Friseurmeisterin in den Regionalzug zwischen Düsseldorf und Essen gestiegen. Trotzdem landete die 31-Jährige jetzt als Schwarzfahrerin auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Denn sie war von einem Kontrolleur in der ersten Klasse ertappt worden, obwohl sie nur ein normales Ticket hatte.
„Ich war auf dem Weg zu meiner pflegebedürftigen Mutter“, schilderte die Frau den Vorfall. Der Zug sei so voll gewesen, dass die Fahrgäste stehen mussten. Und selbst das sei so eng geworden, dass die Friseurmeisterin in die erste Klasse ausweichen musste: „Ich hatte gar keine andere Möglichkeit.“
So lange die 31-Jährige dort gestanden hat, gab es auch keine Probleme: „Doch dann habe ich mich kurz hingesetzt, um eine Flasche Wasser aus meiner Handtasche zu nehmen, denn es war ein sehr heißer Sommertag. Das war wirklich nur ein Moment.“ Darauf habe der Kontrolleur offenbar nur gewartet: „Er kam sofort auf mich zugeschossen.“ Die Folge war eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung. Gegen das Bußgeld hatte die Frau Einspruch eingelegt.
Der Amtsrichter wies darauf hin, dass es klare Regeln gebe. Wer nur einen Fahrschein für die zweite Klasse habe, dürfe nicht einfach ins andere Abteil wechseln: „Notfalls hätten Sie dann einen Zug später fahren müssen.“ Die Friseurmeisterin entgegnete allerdings, das Stehen in der ersten Klasse sei bisher in überfüllten Zügen immer geduldet worden.
Da die 31-Jährige nicht vorbestraft ist, wurde das Strafverfahren schließlich eingestellt. Alleredings erinnerte sich der Richter daran, dass die Frau schon einmal wegen eines ähnlichen Vorfalls Probleme mit der Deutschen Bahn hatte, da hatte angeblich der Fahrkartenautomat nicht funktioniert. „Sorgen Sie dafür, dass so etwas nicht wieder vorkommt“, gab er der Friseurmeisterin mit auf den Weg.