Düsseldorf Showdown bei der Stadtsparkasse rückt näher
Im Kampf zwischen OB Geisel und dem Vorstand gibt es neue Gutachten, aber keinen Kompromiss.
Düsseldorf. Offiziell wird die Sache streng vertraulich gehandhabt. Tatsächlich aber wird der Kampf zwischen OB Thomas Geisel und dem Vorstand der Stadtsparkasse um eine Gewinnausschüttung an die Stadt so offen ausgetragen, dass mittlerweile die ganze Republik zuschaut. Zumal der Streit als Präzedenzfall für Grundsatzfragen taugt: Wem gehören Sparkassen? Wer entscheidet, was mit ihren Gewinnen passiert? Und wer hat das letzte Wort, wenn sich Stadt und Sparkasse nicht einigen können?
Der Showdown in Düsseldorf ist für den 26. Juni terminiert, dann tagt der Verwaltungsrat. Dort stützt (noch) eine Mehrheit aus CDU- und Arbeitnehmern die Linie von Stadtsparkassenchef Arndt Hallmann, der — bis auf 3,2 Millionen Euro — den gesamten Jahresgewinn 2014 von etwa 132 Millionen Euro in die Rücklagen stecken will. Geisel und die Vertreter von SPD, Grünen und FDP sehen darin eine „Übersicherung“, und fordern, dass die Stadt 22,5 Millionen Euro abbekommt, erst sollten es 26,5 Millionen sein.
Unterstützung hat Geisel jüngst von der Sparkassenaufsicht beim NRW-Finanzministerium bekommen, zudem findet der OB immer neue Gutachter (von Freshfields bis Prof. Frank Schäfer), die ihn im Recht sehen und der Stadtsparkasse empfehlen, einzulenken. Doch deren Vorstand hat sich ebenfalls mit Kronzeugen bei Wirtschaftsprüfern und Anwälten eingedeckt und denkt nicht daran, den bereits testierten Jahresabschluss 2014 noch zugunsten der Stadt zu ändern.
Hallmann schlug Geisel lediglich vor, die Stadt könne verzinste Anleihen („Coco Bonds“) an der Stadtsparkasse erwerben, um deren Eigenkapital zu stärken. Dann sei in Zukunft auch eine größere Ausschüttung möglich. Doch dafür ist im Moment gar kein Geld in der Stadtkasse. Geisel wäre aber ohnehin nur dann dazu bereit, wenn die Stadtsparkasse in einem Jahr ihr Kapitalaufbauziel nicht erreichen kann. Zudem prüft die Kämmerei noch, ob ein solches Geschäft rechtlich überhaupt möglich ist.
Wie geht es weiter? Bleibt der Verwaltungsrat hart, dürfte Geisel den Jahresabschluss als rechtswidrig beanstanden. Dann landet die Sache erst bei der Sparkassenaufsicht des Landes. Gibt die Geisel recht, könnte die Stadtsparkasse das Verwaltungsgericht anrufen.