Skurriler Penis-Test bei der Rechtsmedizin in Düsseldorf
Ein Düsseldorfer hatte mit einer 13-Jährigen Fotos im Internet ausgetauscht. Gegenüber der Polizei bestritt er zunächst die Tat. Doch eine Untersuchung seines Geschlechtsteils überführte den Mann.
Düsseldorf. Normalerweise werden die Experten der Rechtsmedizin beauftragt, wenn Gesichter begutachtet werden müssen. Das Tagesgeschäft sind Fotos, die bei Verkehrsverstößen von Überwachungskameras gemacht werden. Dann geht es darum, die Fahrer eindeutig zu identifizieren. Vom Amtsgericht kam jetzt ein außergewöhnlicher Auftrag: Die Rechtsmediziner sollten bei einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einen Penis untersuchen. Der konnte eindeutig einem 29 Jahre alten Auszubildenden zugeordnet werden, der sich gestern auf der Anklagebank verantworten musste.
Der Mann hatte im Februar vergangenen Jahres über die Internetplattform „Knuddels.de“ Kontakt zu einer Dreizehnjährigen aufgenommen. Dem Mädchen gegenüber gab sich der Angeklagte als 16-Jähriger aus. Schon nach kurzer Zeit hatte der Auszubildende das Vertrauen der Schülerin gewonnen. Die beiden tauschten gegenseitig Nacktfotos aus. Bis der Vater der 13-Jährigen dahinter kam, der regelmäßig das Handy der Tochter kontrollierte. Er fand unter anderen das Foto mit dem Penis und erstattete Strafanzeige.
Als die Kriminalpolizei auftauchte, hatte der 29-Jährige zunächst abgestritten, dass es sich auf dem Foto um sein Geschlechtsteil handelte. Doch das Gericht forderte ein Gutachten an und so musste sich der Angeklagte einer Untersuchung bei der Rechtsmedizin unterziehen. Ergebnis: Das Foto konnte eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden. Der legte daraufhin ein Geständnis ab.
Er sei vor einigen Jahren zum Buddhismus konvertiert und in einer schwierigen Lebenssituation gewesen, erklärte der Angeklagte. Im Chat soll er die 13-Jährige zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Allerdings hatte die Schülerin nicht zum ersten Mal intime Internet-Kontakte. Das war auch der Grund, warum der Vater ein Auge auf das Handy warf. Darum sah der Jugendrichter in dem Fall einen sexuellen Missbrauch im unterschwelligen Bereich und verurteilte den Auszubildenden am Ende zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.