Gericht Socken-Dieb in Abwesenheit verurteilt

53-Jähriger hatte 75 Paar in den Rucksack gesteckt.

Der Sockendieb war der Urteilsverkündung fern geblieben.

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Düsseldorf. Was ein 53-Jähriger mit 75 Paar Socken wollte, kann man nur vermuten. Denn am Donnerstag erschien der Mann nicht zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Und wurde in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Mitarbeiter eines Textil-Discounters an der Immermannstraße hatte den Mann im Januar diesen Jahres beobachtet. Da steckte er jede Menge Socken, das Paar für 79 Cent, aus der Auslage in seinen Rucksack. Kurz danach wurde der Mann festgenommen. Bei der Polizei gab er an, dass er die Socken noch bezahlen wollte.

Das glaubten ihm die Vernehmungsbeamten aber nicht. Denn erst 40 Minuten vor dem Diebstahl war der Mann am Hauptbahnhof kontrolliert worden. Dabei hatte die Kripo einen Metall-Dorn sichergestellt, mit dem man Autoscheiben einschlagen kann. Außerdem hatte der 53-Jährige zwei Kameras dabei, deren Herkunft er nicht erklären konnte.

Nach dem Socken-Coup wurde der Dieb erneut durchsucht. Dabei fand die Polizei ein Klappmesser in seiner Tasche. Darum wurde daraus ein bewaffneter Diebstahl. Auf den stehen laut Gesetz sechs Monate Haft als Mindeststrafe.