Gericht Azubi griff in die Kasse: Bewährung
26-Jähriger trickste das Kassensystem aus.
Düsseldorf. Eigentlich dürfen bei einem Lebensmittel-Discounter nur Waren von Kunden zurückgenommen werden, wenn ein Vorgesetzter dabei ist. Doch ein 26-jähriger Auszubildender genoss in der Filiale an der Fleher Straße das volle Vertrauen seiner Kollegen. Sie gaben ihm sogar den Kassenschlüssel, den man braucht, um Bons zu stornieren. Das soll der junge Mann in 53 Fällen ausgenutzt und insgesamt 3916 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.
So hatte er unter anderem Koffer, Kaffeeautomaten oder Wagenheber zurückgebucht. Doch die angeblichen Kunden gab es gar nicht. Stattdessen nahm er das Geld selbst aus der Kasse. Dabei fälschte er auch die Daten seiner Vorgesetzten.
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein, konnte sich an Einzelheiten aber nicht mehr erinnern. Verurteilt wurde er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.