Staatsanwalt wegen Nötigung angeklagt
Er hatte eine Elfjährige beim Reiten auf seiner Pferdewiese erwischt und mitgenommen.
Düsseldorf. Normalerweise sitzt der 57-Jährige im Gerichtssaal auf der anderen Seite. Denn er ist Staatsanwalt. Im Prozess vor dem Amtsgericht nahm der Jurist gestern auf der Anklagebank Platz. Dort muss er sich wegen Nötigung verantworten, nachdem er in Lohausen ein elf Jahre altes Mädchen angefasst und mit nach Hause genommen hatte. Er hatte die Schülerin erwischt, als sie verbotenerweise auf seiner Pferdewiese geritten ist.
Schon mehrfach war dem Staatsanwalt berichtet worden, dass Mädchen aus der Nachbarschaft heimlich über den Zaun der Weide in Lohausen klettern und dort auch auf den vier Pferden reiten. Ohne Reitkappe und Sattel, vor allem aber ohne Erlaubnis. Am 20. August hatte der 57-Jährige die Schülerin zum ersten Mal. erwischt: „Da ist sie mit dem Pferd durch eine Brombeerhecke galoppiert.“ Das tue den Tieren weh. Am 2. September entdeckt er dann erneut ein Kinderfahrrad, dass vor der Pferdewiese lag. Das Mädchen wollte gerade die 22 Jahre alte Stute Cherie einfangen und offenbar reiten. Diesmal entschloss sich der Angeklagte es nicht bei einer Verwarnung zu belassen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll er die Elfjährige am Arm gefasst, mit sich gezogen und nach Hause gebracht haben. Erst dort alarmierte der Jurist die Polizei. Während die Beamten kamen, musste das Mädchen im Vorgarten warten.
Dem Amtsrichter erklärte der 57-Jährige, dass er kein Handy dabei hatte und darum die Polizei nicht zur Pferdewiese rufen konnte. Außerdem bestritt er, die Schülerin angefasst zu haben. Auf Nachfrage des Vorsitzenden räumte der Angeklagte ein, dass man ein Kind nicht einfach mit nach Hause nehmen dürfe. „Das hätten Sie als Staatsanwalt doch wissen müssen“, merkte der Amtsrichter an.
Die Schülerin gab zu, dass sie sich mit Freundinnen öfter an der Koppel aufhalte. Mehrfach sei man auch auf den Pferden geritten. Ob und wie fest sie von dem Staatsanwalt angefasst worden sei, konnte die Elfjährige nicht so genau beschreiben, dass es für eine Verurteilung reichte.
Trotzdem will die Staatsanwaltschaft noch eine Freundin des Mädchens als Zeugin anhören. Darum wird der Prozess am nächsten Dienstag fortgesetzt.