Straßenbaustellen in Düsseldorf Kritik an geplanten Bauarbeiten in Rath
Rath/Unterra · Die Mitglieder der Bezirksvertretung 6 wollen verhindern, dass künftig Straßen mehrfach hintereinander aufgerissen werden.
(brab) Für viel Kritik bei Anwohnern hat im Sommer die Ankündigung der Netzgesellschaft Düsseldorf gesorgt, die Gas-, Wasser- und Stromleitungen in der Eitelstraße in Rath erneuern zu wollen. Erst ein Jahr zuvor waren umfangreiche Kanalsanierungsarbeiten fertiggestellt worden. Ähnlich verhielt es sich in der Straße Auf der Reide in Unterrath, die zum wiederholten Male aufgerissen wurde. „Da liegt der Verdacht nahe, dass sich die zuständigen städtischen Gesellschaften und die Verwaltung vor Beginn von geplanten Baumaßnahmen nicht oder nicht hinlänglich abstimmen“, heißt es in einer Anfrage der CDU, die von der Bezirksvertretung 6 an die Verwaltung gerichtet wurde.
Die Politiker wollten unter anderem erfahren, wie die Verwaltung sicherstellt, dass bei bevorstehenden Baumaßnahmen, bei denen die Straße oder die Gehwege aufgerissen werden müssen, eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Maßnahmenträgern wie Stadtwerke, Netzgesellschaft oder Telekommunikationsanbietern stattfindet. Die Verwaltung teilt daraufhin mit, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sei, Bauarbeiten zu koordinieren. Dafür würden in regelmäßigen Abständen gemeinsame Sitzungen mit verschiedenen Maßnahmenträgern stattfinden.
Bei der Straße Auf der Reide sei es dadurch auch gelungen, dass die Arbeiten der Netzgesellschaft und des Stadtentwässerungsbetriebes gemeinsam ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt wurden. Das sei bei der Eitelstraße auch diskutiert, dann aber aus technischen Gründen verworfen worden. „Es wird, so weit möglich, alles getan, um mehrfach Aufgrabungen zu verhindern“, sagt die Verwaltung. Zumal dies auch mehrfach Kosten für die Anwohner bedeuten kann.
Beitragsfähig sind Arbeiten, die im Auftrag der Stadt entstehen und mit denen die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von Anlagen wie Abwasserkanäle, Gehwege, Beleuchtung oder Fahrbahn erreicht wird. Arbeiten durch einen Dritten, wie ein Telekommunikationsunternehmen, und das damit verbundene Aufgraben einer Fahrbahn lösen hingegen keine Beitragspflicht aus. Allerdings können Lärm, Dreck und Umleitungen dann zu einem Ärgernis werden.