Streit über Fettecken-Schnaps landet beim Anwalt

Düsseldorf (dpa) - Der Streit über die Verarbeitung des Rests einer zerstörten Fettecke von Joseph Beuys zu Schnaps könnte ein Fall für die Justiz werden. Die Künstler-Witwe Eva Beuys lässt die im Düsseldorfer Museum Kunstpalast gelaufene Aktion von einem Anwalt prüfen.

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Die Kanzlei Raue in Berlin bestätigte am Donnerstag einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Eva Beuys hatte die Destillierungsaktion dreier Künstler als „unglaubliche Unverschämtheit“ verurteilt. Sie sieht darin eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ihres 1986 verstorbenen Mannes.

Die Ausstellung und Verbreitung der Schnapsflasche mit dem Etikett verletze die Urheberrechte von Joseph Beuys, heiß es in einer Stellungnahme der Berliner Kanzlei. Die auf dem Etikett abgebildete Fotografie der Reste der Fettecke sei eine „unzulässige Vervielfältigung“. Durch die Hervorhebung des Namens von Joseph Beuys werde der „unzutreffende Eindruck“ erweckt, es handele sich bei den Resten der Fettecke auch nach ihrer Destillation zu Schnaps noch um ein Beuys zuzurechnendes Objekt.

Kunstpalast-Direktor Beat Wismer rechtfertigte die Aktion damit, dass der Fettrest nach der Zerstörung und Entfernung der gesamten Fettecke aus Beuys' Professorenatelier 1986 „kein Kunstwerk mehr war“. „Dies habe ich Frau Beuys gegenüber am Telefon dargelegt.“ Diese Auffassung hatte auch der Beuys-Schüler Johannes Stüttgen vertreten, der den Fettecken-Rest für die Schnapsbrennerei zur Verfügung gestellt hatte.

Stüttgen hatte den Teil der Fettecke seinerzeit aus einem Mülleimer gerettet. Beuys hatte die Fettecke 1982 auf Wunsch von Stüttgen angebracht. 1986 nach dem Tod von Beuys hatte ein Hausmeister die Fettecke entfernt. Stüttgen hatte das Eigentum an der zerstörten Fettecke beansprucht und in einem Prozess Schadensersatz zugesprochen bekommen.