Todkranken Patienten beraubt
Krankenhaus-Dieb wurde nach wenigen Tagen wieder rückfällig.
Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten war ein notorischer Krankenhaus-Dieb 2014 verurteilt worden. Nach einer Drogen-Therapie wurde der 28-Jährige im Mai vergangenen Jahres auf freuen Fuß gesetzt. Es dauerte nur wenige Tage, bis er in die Notfallambulanz der Uni-Klinik eindrang und versuchte, einen Audi TT zu stehlen. Gestern musste sich der Barkeeper dafür vor dem Amtsgericht verantworten.
Gegen 16 Uhr nachmittags tauchte der Angeklagte in der Zentralen Notfallaufnahme auf. „Weil da niemand war“, erklärte er dem Amtsrichter. Sehr schnell entdeckte er eine Tasche, in der sich 480 Euro und ein Autoschlüssel befanden. Den probierte der Barkeeper auf dem Parkplatz vor dem Gebäude aus — es öffnete sich die Tür eines Audi TT. Mit dem kam der Mann aber nur bis zur Schranke der Uni-Klinik. Dort wurde er von dem Autobesitzer und weiteren Zeugen eingeholt.
Der 28-Jährige ließ den Wagen stehen und flüchtete dann zu Fuß weiter, wurde aber in einem Gebüsch an einer Hallestelle eingeholt. Hier soll er auch noch um sich geschlagen haben, was der Mann bestritt. Angeblich wollte er sich nur losreißen, was auch gelang. Mit dem Bargeld finanzierte der Angeklagte seinen Drogenkonsum.
Erheblich gegen den Mann sprach, dass er nicht zum ersten Mal wehrlose Menschen in Krankenhäusern ausgeraubt hatte. In einem Fall hatte er eine Geldbörse mit 100 Euro und einen Hausschlüssel erbeutet. Damit drang der 28-Jährige in die Wohnung des todkranken Patienten ein, der wenig später starb. Dabei erbeutete er Schmuck und weitere 700 Euro.
Eine andere Frau, die bewegungsunfähig war, musste vom Krankenbett aus zusehen, wie der Dieb ihren Schmuck und 70 Euro einsteckte. Und auch einen Wagen hatte der Barkeeper schon einmal mitgehen lassen. Angesichts dieser Vorbelastungen nützte dem Angeklagten auch sein Geständnis nichts. Er wurde zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Alternative wäre eine stationäre Drogen-Therapie, wenn der 28-Jährige einen Platz bekommen sollte.