Tote in Flingern: Polizei sucht verurteilten Mörder

Fahndung: Eine Spur am Tatort führt zu David K. (36). Er verging sich 1991 an einer Achtjährigen und tötete sie.

Düsseldorf. Innerhalb weniger Stunden haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft gestern entschlossen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Mit gutem Grund. "Wir wollen nicht ausschließen, dass von diesem Mann eine besondere Gefahr ausgeht", sagt der Leitende Kriminaldirektor Jürgen Schneider. Gemeint ist der 36-jährige David K.. Er steht unter dringendem Verdacht, die 52-jährige Elisabeth Flügge in Flingern erstochen zu haben. Und: Er wurde schon einmal wegen Mordes verurteilt.

Am 29. Januar 1991 verging sich David K.in Aachen an einem achtjährigen Mädchen und erdrosselte es dann. Im November desselben Jahres wurde er wegen Mordes zu einer Jugendstrafen von sieben Jahren verurteilt. Doch auch nach seiner Haftzeit wurde der wohnungslose Rheinländer immer wieder straffällig. Neun Eintragungen weist sein Strafregister auf, darunter noch 2003 eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ob sich David K. und die tote Elisabeth Flügge kannten oder wie der Kontakt entstand, wissen die Ermittler nicht. Aber eine Spur am Tatort führt laut Staatsanwalt Christoph Kumpa eindeutig zu dem bekannten Gewalttäter: "Es kann keine Zweifel geben, dass diese Spur vom Täter stammt. Wir haben einen dringenden Tatverdacht und wir haben einen Haftbefehl." Nähere Details bleiben unter Verschluss. "Wir haben hier einen sehr polizeierfahrenen Täter und wollen nicht, dass er sich die passende Geschichte zu dieser Spur zurechtlegt", erläutert Schneider.

Obwohl die Polizei nun das Gesicht des mutmaßlichen Täters kennt, gestaltet sich die Fahndung schwierig. Denn David K. hat keinen festen Wohnsitz, taucht mal im Rheinland, mal in Hamburg auf. Zuletzt wurde er dort am 5. Juli - wenige Tage nach dem Tod von Elisabeth Flügge - von der Polizei wegen einer eingeworfenen Scheibe erkennungsdienstlich behandelt. Danach verliert sich seine Spur.

"Einen solchen Täter können wir ohne Hilfe der Öffentlichkeit nicht fassen", erklärt Jürgen Schneider. Nicht nur auf den Aufenthaltsort des 36-Jährigen erhofft er sich Hinweise. Von Bedeutung ist für die Fahnder auch, ob David K. zum Beispiel mitunter Frauen anspricht, um sich einen Schlafplatz zu erschleichen. Denkbar wäre, dass er so auch in Kontakt mit seinem späteren Opfer kam. Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung David K.s führen, eine Belohnung von 1500 Euro ausgesetzt.