U3: Freie Träger fürchten dicke Rückerstattungen ans Land
Erlass verlangt, dass bezuschusste Plätze auch nur von Kindern unter drei Jahren belegt werden.
Düsseldorf. Bundesweit kostet der rasante Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder Abermilliarden, einen Großteil finanzieren der Bund und die Länder. Nun verlangt der Bundesrechnungshof, dass ganz genau hingeschaut wird, ob mit den Fördergeldern auch wirklich U3-Plätze geschaffen worden sind und werden.
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt sorgte ein entsprechender Erlass des Landes für Aufregung. Denn darin wird betont, dass jeder Platz, der im Rahmen des U3-Investitionsprogramms 2008-2013 baulich für die Betreuung von Kleinkindern hergerichtet wurde, nicht von einem Kind ab drei Jahren belegt werden darf. Auch nicht vorübergehend.
„Brisant“, fand das Marie-Agnes Strack-Zimmrmann (FDP). Diakonie-Vorstand Adolf-Leopold Krebs wurde konkret: „Der Erlass hat uns erst schockiert, denn für uns als Träger birgt er ein enormes finanzielles Risiko.“ Etwa 20 000 Euro Zuschüsse bekomme man pro neuem U3-Platz: „Wenn wir die für 40, 50 Plätze zurückerstatten müssten, wäre das ein Schlag ins Kontor.“ Iris Bellstedt vom Paritätischen geht noch weiter: „Dann gingen die Elterninitiativen Pleite.“ Das Problem: Kinder werden älter, dürfen aber schon an ihrem dritten Geburtstag nicht mehr einen Platz belegen, der für U3 geschaffen worden ist. Streng genommen müssten sie die Kita wechseln. Das aber will niemand.
Für die Stadt bestätigt Jugendamtsleiter Johannes Horn das Dilemma: „Was ist, wenn sich etwa ein Kita-Neubau etwas verzögert und dann nur eine schrittweise Umsetzung der neuen Gruppenstruktur erfolgen kann?“ Das A und O für die Stadt sei der Grundsatz: Alle Kinder können — falls gewünscht — in ihrer Kita bis zum Schuleintritt bleiben. Darin unterstützten ihn auch alle Parteien.
Horn versprach zudem, im Notfall auch freien Trägern zur Seite zu springen. Er betonte aber zugleich, die Stadt verhalte sich natürlich „möglichst erlasskonform“, heißt: „Wir finanzieren mit U3-Zuschüssen keine Kitaplätze ab drei Jahren.“ Aber es gebe halt bisweilen Überschneidungen, deshalb brauche man in Einzelfällen Übergangs- und Ausnahmeregelungen.
Ob die Stadt zum 1. August den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr erfüllen kann, ist noch unklar. Weil sich viele Eltern an mehreren Kitas beworben haben, gibt es erst Mitte April ein klares Bild. Horn: „Dann wissen wir, wer noch sucht. Wie viele Plätze in Kitas oder in der Tagespflege dann wirklich fehlen, das steht aber erst Ende Juli fest.“
Bis August werden noch sieben neue Kitas eingeweiht: in Flingern, Hassels, Kaiserswerth, Angermund und gleich drei in Derendorf.