Uniklinik-Chef angeklagt: Anwälte fordern Einstellung

Wolfgang Raab muss sich seit gestern vor dem Landgericht wegen Untreue verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe.

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Teilweise stammen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schon aus dem Jahr 2007. Lange war nicht klar, ob es überhaupt zu einem Prozess gegen Wolfgang Raab, den ehemaligen Chef der Düsseldorfer Uniklinik geben würde. Gestern wurde das Verfahren wegen Untreue gegen den 63-Jährigen vor dem Landgericht eröffnet. Es könnte aber schon bald wieder beendet sein. Denn Rechtsanwalt Sven Thomas beantragte, das Verfahren einzustellen — wegen eines Formfehlers in der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Bis zum Jahr 2011 war Raab Ärztlicher Direktor der Uniklinik. Bereits vor zehn Jahren soll er den Entschluss gefasst haben, in den Räumen des Krankehauses zusätzlich eine Zahnarztpraxis als Privatambulanz zu betreiben. Denn Raab war gestattet worden, vier bis sechs Stunden in der Woche Patienten zu behandeln, um seine „klinischen Fähigkeiten“ zu erhalten.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Zahnmediziner von Anfang an nicht vorgehabt haben, die meisten Behandlungen selbst auszuführen. Stattdessen soll er einen Zahnarzt, der wissenschatlicher Mitarbeiter der Uni war, damit beauftragt haben. Dieser wurde aus Mitteln de Uni für Forschung und Lehre bezahlt. Raab habe diese Leistungen aber selbst abgerechnet. Insgesamt geht es in der Anklage um mehr als 1400 Patienten. Der Gesamtumsatz soll sich auf 2,2 Millionen Euro belaufen.

Gestern wurde zunächst nur die Anklage verlesen. Danach beantragte Sven Thomas, das Verfahren einzustellen. Sener Meinung nach habe die Staatsanwaltschaft einen juristisch komplizierten Formfehler begangen. Darüber will das Gericht am Freitag entscheiden. Dann wird Raab möglicherweise auch aussagen, wenn der Prozess nicht schon zu Ende ist.

Der Ex-Klinikchef bestreitet die Vorwürfe. Die Universität und das Klinikum habe von der Privatambulanz gewusst und diese auch genehmigt. Außerdem habe er 1,4 Millionen Euro an die Uni, behandelnde Ärzte und für Laborkosten bezahlt. Das sei bisher überhaupt noch nicht berücksichtigt worden.