Düsseldorf Vater und Sohn müssen ins Gefängnis
Beide hatten mit Rauschgift gehandelt. Ein Teil der Vorwürfe wurde fallen gelassen.
Düsseldorf. „Der Vater ist der Ältere, der Erzieher und das Vorbild. In dem Fall war er das eben nicht“, erklärte Rechtsanwalt Torsten Timm am Freitag in seinem Plädoyer. Trotzdem konnte er nicht verhindern, dass sein Mandant ins Gefängnis muss. Ebenso wie der 55 Jahre alter Vater, denn beide hatten gemeinsam mit Amphetaminen gehandelt und mussten sich dafür vor dem Landgericht verantworten.
Der 29-Jährige ist schon erheblich vorbestraft und saß bis Mitte vergangenen Jahres in Haft. Im Juni hatte die Polizei einen Tipp bekommen, dass der Messebauer mit Rauschgift handeln sollte. Diesmal zusammen mit seinem Vater. Beide wurde überwacht, bevor in beiden Wohnungen eine Razzia stattfand. Dabei wurden nicht nur 500 Gramm Amphetamine sichergestellt, sondern auch ein Messer, Pfefferspray und ein vermeintlicher Teleskop-Schlagstock. Darum lautete die Anklage auch auf bewaffneten Rauschgifthandel, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vorsieht.
Das „Waffenarsenal“ wurde am Freitag vom Gericht begutachtet. Dabei entpuppte sich der Schlagstock als Rest einer alten Stehlampe. Das Pfefferspray mit einem Haltbarkeitsdatum bis 2010 war nicht mehr zu gebrauchen. Darum wurde der Vorwurf mit den Waffen fallen gelassen.
Übrig blieb der Handel mit Amphetaminen. Der 55-Jährige erklärte, er habe damit seinen eigenen Drogenkonsum finanziert. Bei ihm wurde auch der größte Teil der Amphetamine gefunden. In mindestens drei Fällen hat auch der Sohn das Rauschgift verkauft, obwohl er noch in der Bewährungszeit war. „Der Vater hat versagt“, stellte sein Verteidiger fest.
Der 29-Jährige wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommen noch zehn weitere Monate, wenn die Bewährung widerrufen wird. Der Vater muss zwei Jahre und vier Monate absitzen.