Veranstaltung „RechtGefragt“ in Düsseldorf Wie gelingt ein gutes Testament?

Düsseldorf · Erbfälle sorgen nicht selten für Streit in der Familie oder landen sogar vor Gericht. Deswegen sollte sich jeder frühzeitig informieren. Bei der neuen Veranstaltungsreihe „RechtGefragt“ geben Experten wertvolle Tipps.

Am heimischen Schreibtisch oder beim Notar, handgeschrieben oder am Computer? Die Form eines Testaments kann erheblichen Einfluss auf die Gültigkeit haben.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wie regele ich meinen Nachlass? Und was passiert, wenn es kein Testament gibt? Die Antworten auf diese Fragen schieben viele Menschen gerne vor sich her. Dabei lässt sich mit einem fachgerecht aufgesetzten Testament oder Erbnachweis viel Streit vermeiden. Beim Auftakt der neuen Veranstaltungsreihe „RechtGefragt“ werden vier Experten allen Interessierten wertvolle Hinweise geben zu der Frage „Wie vererbe ich richtig?“. Der Informationsabend findet am 1. Oktober um 18 Uhr im Amts- und Landgericht in Düsseldorf statt.

Wer sich das erste Mal mit dem eigenen Nachlass beschäftigt, wird vor vielen Fragen stehen. Um einen Einblick in die wichtigsten Antworten zu geben, werden zwei Notare, ein Richter und ein Rechtsanwalt an diesem Abend Kurzvorträge rund um das Thema Vererben halten.

Die Vorteile und Tücken
des „Familienheims“

Notarin Eva Frankenberger aus Düsseldorf wird sich den formalen Anforderungen an eine letztwillige Verfügung – besser bekannt als Testament oder Erbvertrag – widmen. Denn ob die Erbfolge am heimischen Schreibtisch oder bei einem Notar verfasst wird, handschriftlich oder am Computer, macht einen erheblichen Unterschied – und kann sogar darüber entscheiden, ob ein Testament gültig ist oder nicht. Die Notarin wird dabei auch auf die Kosten eingehen, mit denen Erblasser zu rechnen haben. Und auf die Bedeutung eines gemeinsamen Testaments für den überlebenden Ehepartner, wenn der Gatte stirbt. Ein wichtiges Thema bei älteren oder kranken Menschen ist zudem die Testierfähigkeit, also die Frage, ob eine Person noch in der Lage ist, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Notar Tobias Kruse aus Neuss wird näher auf die inhaltliche Gestaltung von letztwilligen Verfügungen eingehen. Das beginnt schon bei der Frage, ob eine Person in einem Testament lediglich bestimmen möchte, wer die Erben sind. Oder ob das Vermögen – Geld, Immobilien, Autos, Wertsachen – genau aufgeteilt werden soll.

In einigen Familien können sich auch besondere Formen des Testaments lohnen. So gibt es etwa die Möglichkeit eines Bedürftigentestaments, wenn ein Angehöriger durch das Erbe den Anspruch auf Sozialleistungen nicht verlieren soll. Oder es gibt ein Behindertentestament, das besonderen Regeln unterliegt, wenn das Erbe einen Menschen mit einer Behinderung begünstigen soll.

Auch die Steuer spielt beim Vererben eine bedeutende Rolle. Lukas Münch, Richter am Düsseldorfer Finanzgericht, wird einen Einblick in das Erbschaftssteuerrecht geben. Vor allem unterschiedliche Verwandtschaftsgrade können beim Vererben ausschlagend sein – die Freibeträge für Ehegatten und uneheliche Partner unterscheiden sich zum Beispiel erheblich. Münch wird auch auf die Vorteile und Tücken des „Familienheims“ eingehen – einer Immobilie, die steuerfrei vererbt werden kann, wenn man es richtig macht.

Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Keine Seltenheit, weiß Guido Holler, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht. „Viel zu viele Menschen haben gar kein Testament, weil sie sich vor der Auseinandersetzung mit dem Tod scheuen“, sagt er. In seinem Vortrag wird Holler erklären, wie die gesetzlichen Regeln aussehen und welche Trugschlüsse mitunter bestehen. Denn unter Umständen erhalten auch unliebsame Verwandte einen Teil des Vermögens – etwa Kinder aus erster Ehe oder die „Stiefmutter“. Insbesondere in Patchwork-Familien, sagt der Rechtsanwalt, sollten sich Angehörige diesen Regeln bewusst sein. Er rät, in einem Testament möglichst klar zu formulieren, wie man das eigene Vermögen verteilen möchte, und sich frühzeitig darüber zu informieren.

Interessierte können das bei der Auftaktveranstaltung von „RechtGefragt“ tun. Es handelt sich dabei um eine fortlaufende Veranstaltungsreihe, die sich alltäglichen Rechtsfragen widmet, die alle betreffen können. Nach den Kurzvorträgen hat das Publikum zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Individuelle Beratungen sind nicht möglich.