Vip-Einkäufe und Kulturfest ein Fall für das Amtsgericht

Das Möbelhaus Schaffrath wehrt sich gegen Bußgeldbescheide. Es soll an Sonntagen das Ladenöffnungsgesetz zu seinen Gunsten ausgelegt haben.

Düsseldorf. Der Sonntag gilt als Tag der Ruhe und wird vom Staat geschützt. Als die Geschäftsführer des Möbelhauses Schaffrath an zwei Sonntagen des vorigen Jahres die Türen für den Verkauf öffneten, waren sie sich dennoch keiner Schuld bewusst. Die Stadtverwaltung sah jedoch einen Verstoß und schickte Bußgeldbescheide an die drei Geschäftsführer jeweils in Höhe von 500 Euro und an die Beteiligung GmbH in Höhe von 6000 Euro.

Den Managern wird von der Stadt zur Last gelegt, am 11. April und am 9. Mai 2010 die Kunden zu einem Verkauf in der Zeit von 11 bis 18 Uhr schriftlich eingeladen zu haben. Auch hätten sie in dieser Zeit Arbeitnehmer beschäftigt, obwohl deren Beschäftigung nach dem Arbeitsgesetz an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet war.

Gegen dieses Bußgeld legte Schaffrath Einspruch ein. Dies mit der Begründung, dass der Verkauf am Sonntag im April kein öffentlicher Verkauf gewesen sei, sondern ein so genannter Vip-Verkaufssonntag. Auf der Einladung, die nur an ausgewählte Kunden verschickt worden sei, habe es geheißen, das Angebot gelte „speziell für einen kleinen Kreis ausgesuchter Gäste“. Ins Geschäft dürfe man nur mit dieser Einladung und Personalausweis.

Zum zweiten Fall: Im Rahmen eines Stadtteilkulturfestes durften die Düsseldorf Arcaden mit einer Sondergenehmigung der Stadt am Sonntag, 9. Mai, öffnen. Da der Geschäftsführer das Möbelhaus ebenfalls zu Unterbilk zählte, öffnete er dieses und lockte mit Angeboten. Ordnungshüter der Stadt beobachten das Geschehen.

Nun sagt die Stadt, dass Schaffrath nicht zum Stadtteil Unterbilk zähle, sondern zu Bilk. Damit hätte er an dem Sonntag nicht öffnen dürfen. Somit habe er gegen das Ladenöffnungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Ob es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht kommt, ist noch offen. Von Schaffrath war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.