Alles zu Ausstellungsdauer und Ticketpreisen Wann das „Balloon Museum“ nach Düsseldorf kommt
Düsseldorf · Nach der Geheimniskrämerei um das Gastspiel gibt der Veranstalter nun die wichtigsten Informationen bekannt. Im Vorfeld hatte es Kritik gegeben.
(semi) In den Sozialen Medien gab sich das „Balloon Museum“ in den vergangenen Wochen betont mysteriös. Sein Gastspiel in der Landeshauptstadt bewarb es ohne Angaben zu Ausstellungsdauer oder Ticketpreisen, was für einige Kritik sorgte. Wer Interesse an einem Ticket hatte, sollte sich auf eine Warteliste eintragen lassen und 50 Prozent Rabatt erhalten – aber eben ohne zu wissen, wie hoch die Ticketpreise letztlich sein würden. Nun gibt der Veranstalter Informationen zu der Ballonkunst-Ausstellung bekannt.
Auf der Webseite https://balloonmuseum.world/de/eintrittskarten-duesseldorf heißt es nun, dass die Ausstellung vom 17. Mai bis 11. August gastieren soll und zwar auf dem ehemaligen Cirque-du-Soleil-Areal an der Heyestraße 178 in Gerresheim. Die Ticketpreise liegen bei 24 Euro (Normalpreis), für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 16 Jahren bei 18 Euro, für Drei- bis Sechsjährige bei 16 Euro. Familien mit zwei Erwachsenen maximal sollen 20 Euro pro Ticket bezahlen.
Den Besucherinnen und Besuchern wird ein „multisensorischer Ausstellungspfad“ versprochen, „der die Leichtigkeit der aufblasbaren Werke mit der Komplexität der menschlichen Gefühle in Einklang bringt.“ In der Ausstellung werden demnach 20 Künstlerinnen und Künstler ihre Werke präsentieren. Darunter ist die Installation „Cube Abyss“ von Cyril Lancelin, die die Zuschauer mit Angst konfrontieren soll. Auch Videoinstallationen gehören zur Schau. Nach Angaben des Veranstalters haben weltweit rund vier Millionen Menschen die Ausstellung in Städten wie New York, Rom oder London gesehen.
Interessant: Die Ausstellungsdaten werden bekannt gegeben, ohne dass die Pläne auf politischer Ebene schon grünes Licht bekommen hätten. In ihrer Sitzung am 30. April müssen die Politiker der Bezirksvertretung 7, die unter anderem für Belange in Gerresheim zuständig sind, erst noch über eine Beschlussvorlage abstimmen: Für die Nutzung der unbebauten Fläche ist die Erteilung einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung mit der Festsetzung der Fläche als Großgewerbegebiet erforderlich. Die Bauaufsicht hat keine Bedenken, da die Fläche bereits mehrmals für befristete Events genutzt wurde und keine Vekehrsprobleme erwartet werden.