Was gegen Schimmel hilft

Experten informierten am Samstag darüber, wie sich Schimmel an der Wand bekämpfen lässt.

Foto: Melanie Zanin

Was Mieter und Vermieter gleichermaßen nervt: Schimmelpilze im Wohnraum. Am Wochenende informierten Stadtwerke, Verbraucherzentrale, die Maler- und Lackiererinnung, der Mieterverein und die städtische Serviceagentur Altbausanierung (Saga) über Maßnahmen bei Schimmelbefall in Gebäuden. Das kostenlose Beratungsangebot in den Räumen der Handwerkskammer nahmen zahlreiche Betroffene in Anspruch.

Mit sorgenvollem Blick standen sie alle in einer Reihe und warteten geduldig, bis sie an der Reihe waren. „Unsachgemäßes Lüften, häufiges Duschen, Kochen und Wäschetrocknen des Mieters haben dazu geführt, dass die Wohnung Schimmelpilzschäden hat“, berichtet ein Hausverwalter, der seinen Namen nicht nennen möchte. Um das Lüftungsverhalten des Mieters überwachen zu können, rät Stefan Kesseler, Sachverständiger und Maler- und Lackierermeister, Klimadatenlogger über einen Zeitraum von drei Monaten in der Wohnung des Mieters zu installieren. Das koste rund 500 Euro, biete jedoch eine kaum manipulierbare Methode zur Messung des Raumklimas über einen längeren Zeitraum.

Vera Kremer hat sich vor drei Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und beklagt Schimmelpilze im Schlafzimmer. „Wenn die Fläche größer als ein halber Quadratmeter ist, sollte ein Fachbetrieb sanieren. Bei kleinen Flächen können Sie Chlorspray auf den Schimmelrasen sprühen“, rät Kesseler: „Aber nutzen Sie unbedingt Schutzbrille, Handschuhe und einen Atemschutz mit Aktivkohlefilter.“ Da die unsichtbaren Pilzfäden in die Wand reinwachsen, müssten auch Tapete und Putz runter.

Die Eheleute Schäfer, beide im Rentenalter, wohnen in einem voll verklinkerten Haus aus dem Jahr 1961. Nach jedem Regenschauer haben sie die Ecken ihres Zimmers an der Außenwand nass. „Unser Vermieter behauptet, dass die Feuchtigkeit durch falsches Lüften entsteht, das stimmt aber nicht“, berichtet Wilma Schäfer. „Führen Sie ein Tagebuch mit Wetterdaten und setzen Sie Wassereintritt und Regenschauer in Relation zueinander.“

Christel Zerhusen vom Mieterverein weiß um die Probleme zwischen Mietern und Vermietern: „Oft ist es eine Mischung aus falschem Wohnverhalten und baulichen Mängeln. Allerdings trifft den Vermieter die primäre Beweispflicht.“ Er müsse darlegen, dass der Schimmel nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht ist.