Düsseldorf Wohin sollen die Fahrradhäuschen?
Es gibt viele Anfragen aus den Stadtteilen rund um die City. Über die ersten zehn Standorte soll schon bald entschieden werden.
Düsseldorf. Wohin mit den Fahrrad, wenn man keine eigene Garage hat? Auf Bürgersteigen gibt’s oft kaum Fahrradständer, die Gefahr, dass das Rad beschädigt oder gar gestohlen wird, ist groß. Und jeden Tag, den Drahtesel in einen Kellerraum schleppen, ist auch keine ideale Lösung. Deshalb stellte die Stadt im Dezember ein Angebot vor: Für 20 000 Euro können Vermieter und Eigentümergemeinschaften ein Fahrradhäuschen anschaffen, das dann im öffentlichen Raum einen festen Platz findet. Die WZ fragte nach, wie das Angebot ankommt. Zumal in der Pilotphase ab diesem Jahr die ersten zehn Häuschen mit 90 Prozent der Herstellungskosten gefördert werden.
Holger Odenthal, stellvertretender Leiter des Amtes für Verkehrsmanagent, spricht aktuell von „19 möglichen Standorten“ für die roten und grünen Fahrradhäuschen, die die Stadt gemeinsam mit dem Architekturbüro Fritschi gestaltet hat. „Wir führen zurzeit mit zwölf Vermietern, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsgesellschaften Gespräche“, ergänzt Odenthal.
Das Interesse an den Häuschen sei vor allem in den dicht bewohnten und innenstadtnahen Stadtteilen wie Bilk und Pempelfort groß. So gibt es konkrete Anfragen etwa von Anwohnern der Suitbertusstraße, vom Fürstenwall, Pionierstraße, Yorkstraße, Klever Straße oder Münsterstraße.
Odenthal erklärt, dass man den Interessenten Zwischenbescheide gegeben habe. Nun trifft man sich bei Terminen vor Ort. „Wir prüfen, ob das Häuschen dahin passt.“ Hier geht es auch um die Stadtbildgestaltung und die Möglichkeit, einen öffentlichen Parkplatz als Fläche für das Häuschen nutzen zu können. Da aber zudem immer wieder mal Interessenten abspringen, nimmt die Stadt noch weitere Bewerbungen für die Pilotphase des Projektes an.
Auch eine Eigentümergemeinschaft aus Gerresheim hat sich bei der Stadt für ein Häuschen beworben und ist noch im Rennen. Einer der Interessenten, der namentlich nicht genannt werden möchte, macht auf Punkte aufmerksam, die die Eigentümergemeinschaften unbedingt hinterfragen und regeln sollten.
So müssen die Nutzer der witterungsgeschützten privaten Abstellanlage diese auch unterhalten und den Betrieb selbst organisieren. „Was aber macht man, wenn Miteigentümer wegziehen oder etwa das Häuschen durch Vandalismus geschädigt wird?“, fragt sich der WZ-Leser. Wahrscheinlich müsse man dies in einem Vertrag innerhalb der Eigentümergemeinschaft klären. Dies gelte auch für Fragen, wer das Häuschen pflegt. Eine Abtretung der nötigen Arbeiten beispielsweise an eine Hausverwaltung hält der Eigentümer für zu teuer.