Im Prozess um den gewaltsamen Tod des ehemaligen Profiboxers Besar Nimani vor mehr als einem Jahr in Bielefeld fordert der Staatsanwalt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten 34-jährigen Deutschen. Er gehe von heimtückischem, gemeinschaftlichem Mord aus, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Veit Walter in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Bielefeld. Das Motiv für die Tat habe sich jedoch nicht aufklären lassen.
Der frühere Mittelgewichtsprofi Nimani war am 9. März 2024 in der an diesem Frühlingstag belebten Innenstadt erschossen worden. Der 38-Jährige hatte nach Schilderung des Staatsanwalts einen Freund aus einem Friseursalon abholen wollen, als der Angeklagte und ein noch flüchtiger Verdächtiger das Feuer auf ihn eröffneten.
Kugelhagel in der Innenstadt
Beide sollen mit scharfen Pistolen in einem nahe gelegenen Café gewartet und dann ohne Vorwarnung auf den arglosen Nimani geschossen haben. Am Tatort waren 16 Patronenhülsen sichergestellt worden - 15 aus der Waffe des weiterhin gesuchten Mannes, einer aus der Waffe des Angeklagten. Mindestens fünf Schüsse trafen den 38-Jährigen. Er verblutete noch am Tatort.
„Es hätten so viel mehr Personen getroffen werden können“, sagte Staatsanwalt Walter weiter. Kugeln hatten auch die Wand eines Restaurants und geparkte Autos beschädigt und waren ganz in der Nähe unbeteiligter Menschen eingeschlagen.
Fahndung nach zweitem Schützen dauert an
Mindestens fünf Schüsse trafen ihr Ziel: Nimani verblutete noch am Tatort. „Er wurde von mehreren Geschossen regelrecht durchsiebt“, so Nebenklage-Anwalt Peter Wüller.
Die mutmaßlichen Schützen waren nach den Schüssen kurz nacheinander davongerannt. Sie konnten aber von mehreren Augenzeugen identifiziert werden. Den Anklagten nahm die Polizei Mitte Juli in Belgien fest. Nach dem zweiten Tatverdächtigen fahndet die Polizei weiter.
Verteidigung hält Angeklagten nicht für Mörder
Die Verteidigung sieht in diesem Mann den eigentlichen Mörder: Aus dessen 15 Schüssen spreche „unbedingter Tötungswille“, hielt Anwalt Gerhard Strate in seinem Schlussplädoyer fest. „Gilt gleiches auch für einen einzelnen Schuss, von dem man nicht weiß, wohin er traf?“, fragte er.
Auch dafür, dass es einen gemeinsamen Tatplan gegeben habe, habe der Prozess keine Beweise gebracht. Vielmehr sei das Zusammentreffen vor dem Friseursalon eher zufällig gewesen. Ihr Mandant sei daher nicht wegen heimtückischen Mordes, sondern allenfalls wegen eines weniger schweren Vergehens zu verurteilen. Das Gericht will sein Urteil am Nachmittag des 8. April verkünden.
Schüsse auf Familienangehörige des Angeklagten
Der Prozess war Ende Januar unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und von vielen Polizisten geschützt gestartet. Einen Monat später zeigte sich der Hintergrund dieser Maßnahmen: Mehrere Schüsse waren auf Familienangehörige des Angeklagten abgegeben worden, als diese gerade das Gerichtsgebäude verlassen hatten.
Schwer verletzt wurden vier Männer, darunter auch der Vater und der Bruder des Angeklagten. Mit einem Großaufgebot war nach den Tatverdächtigen gefahndet worden, sie stellten sich erst später bei der Polizei.
Es handelt sich dabei um den Bruder und die Schwester des getöteten Profiboxers. Sie sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versucht haben, mit den Schüssen auf die Familie des Angeklagten den Tod ihres Bruders zu rächen.
© dpa-infocom, dpa:250331-930-419394/2