Politische Mitbestimmung Erster Bürgerrat in NRW soll 2026 Arbeit aufnehmen

Düsseldorf · Wie kann die Politikverdrossenheit bekämpft werden? Zum Beispiel durch mehr Mitbestimmung. In Nordrhein-Westfalen soll der Landtag einen Bürgerrat einsetzen.

In Nordrhein-Westfalen soll ein Bürgerrat zu mehr Vertrauen in die Politik beitragen.

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Ein Bürgerrat aus 80 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Menschen soll die demokratische Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen ergänzen. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die oppositionelle SPD fordern den Landtag auf, 2026 einen Bürgerrat zu einem konkreten Thema einzusetzen. Der Landtag solle bei der Auswahl des Themas einbezogen werden, heißt es im gemeinsamen Antrag für das nächste Plenum.

„Bürgerräte von kommunaler bis zur Bundesebene zeigen: Die beratende Beteiligung kann demokratische Teilhabe stärken und mehr Menschen für Politik begeistern“, sagte die Grünen-Abgeordnete Antje Grothus. Der erste vom Bundestag eingesetzte Bürgerrat mit 160 Mitgliedern hatte vergangenes Jahr „Bürgergutachten“ zur Ernährungspolitik vorgelegt.

Der NRW-Bürgerrat soll nach maximal zehnwöchiger Beratung seine Handlungsempfehlungen vorlegen. Diese werden von den Abgeordneten im Fachausschuss und im Plenum beraten und veröffentlicht.

Der Politikverdrossenheit entgegenwirken

Für die CDU sagte der Abgeordnete Thomas Okos, Bürgerräte könnten das Vertrauen in die Politik stärken und zur Partizipation anregen. Klar sei aber auch, dass Bürgerräte nicht die repräsentative Demokratie ersetzten. „Aber sie können sie ergänzen und Politikverdrossenheit entgegenwirken.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Müller-Witt nannte den Bürgerrat einen bedeutsamen Schritt zur Stärkung der Demokratie. „Damit können Themen aus der Bevölkerung auf die politische Agenda gesetzt werden, die möglicherweise vorher nicht so sehr im Fokus standen.“ In Zeiten, in denen sich Menschen immer mehr ins Private zurückzögen und vom politischen Diskurs ausgeschlossen fühlten, sei die Einrichtung des Bürgerrats eine Einladung zum Mitmachen.

Die 80 Mitglieder des NRW-Bürgerrats werden nach dem Zufallsprinzip aus allen Menschen mit einem Lebensalter von mindestens 16 Jahren mit Wohnsitz in NRW ausgewählt. Dabei soll eine ausgewogene Teilnahme etwa im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Gemeindegröße und Bildungshintergrund erreicht werden. Bei der Auswahl muss auch ein repräsentativer Ausschnitt der Bevölkerung sichergestellt werden. So sollen auch Lebenslagen der Menschen wie etwa Schichtarbeit, Familienstatus, Diversität und Inklusion berücksichtigt werden.

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(dpa)