Urteil Betreuerin in Seniorenheim darf keine langen und lackierten Fingernägel haben
Aachen · Eine Betreuerin in einem Seniorenpflegeheim im Kreis Heinsberg darf nicht mit langen und lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen.
Das hat das Arbeitsgericht Aachen am Donnerstag entschieden (Az. 1 CA 1909 / 18). Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Die Klägerin hatte laut WDR nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit“ seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und teile nur selten Essen aus. Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten. Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren überwiegen laut Urteil das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin.