Der Bundesgerichtshof hat nach einer Mitteilung vom Montag das entsprechende Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.
Der Geschäftsführer hat demnach einen Gesamtschaden von 650 000 Euro verursacht. Laut Urteil hatte er auch dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens ein zu hohes Arbeitsentgelt gewähren lassen und die Vergütung eines mitangeklagten Computerexperten nachträglich um mehr als 50 Prozent erhöht. Der IT-Fachmann wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auch diese Strafe bestätigte der BGH.