Körperschmuck in NRW Ja zu Polizisten mit Tattoos – vorerst

Düsseldorf · Tätowierungen spalten die Republik. Und das insbesondere, wenn es um Polizeibeamte geht. Das Land NRW stellt tätowierte Bewerber derzeit unter Vorbehalt ein.

Wie viel Persönlichkeit dürfen uniformierte Polizisten ausdrücken? Die Frage spaltet Deutschland.

Foto: picture alliance / Sebastian Kah/Sebastian Kahnert

In Bayern, so hat ein Gericht jetzt in letzter Instanz entschieden, darf ein Polizist nicht mit „Aloha“ auf dem Unterarm auf Streife gehen – ein Löwenkopf hingegen war für nordrhein-westfälische Richter jüngst kein Grund zur Beanstandung. Tätowierungen spalten die Republik. Und das insbesondere, wenn es um Polizeibeamte geht. In NRW ist man seit September gezwungenermaßen liberal und stellt auch tätowierte Kommissaranwärter ein – zumindest fürs Erste.

Bislang war in NRW durch einen sogenannten Körperschmuck-Erlass geregelt, dass großflächige Tätowierungen für Polizisten einen Eignungsmangel darstellen. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht vor einem Jahr entschieden, dass es für die Reglementierung von Tattoos und ihrem Ausmaß eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage braucht – ein Erlass war den Richtern nicht genug. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich im Juli dieses Jahres dieser Rechtsprechung angeschlossen: Ein junger Mann mit Löwenkopf auf dem Unterarm darf Polizist in NRW werden.

Gewerkschaft: Früher diskutierte man über die Haarlänge

Seit dem 1. September werden nun generell auch Träger sichtbarer und auffälliger Tätowierungen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Allerdings unter Vorbehalt. Laut Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer strengen gesetzlichen Regelung „das Beamtenverhältnis auf Widerruf durch Entlassung beendet oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe verweigert werden kann“. Ob es ein solches Gesetz geben soll, prüfen derzeit die Juristen des Hauses, heißt es auf Anfrage beim Innenministerium.

„Ich habe Zweifel, ob das Land damit durchkäme“, sagt Michael Mertens von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW. Zumal zahlreiche bereits verbeamtete Polizisten sich nachträglich ebenfalls hätten tätowieren lassen – und sie sind ja nun einmal unkündbar. Bislang dürften sie im Sommer aber etwa bei Tattoos auf den Armen nur in langärmeliger Uniform auf Streife gehen.

Die GdP fordert seit Monaten, dass der persönliche Geschmack des Ministeriums nicht über die Einstellung von Polizisten entscheiden darf. „Wir sind auch ein Spiegelbild der Gesellschaft“, sagt Mertens. „Früher hatten wir die Diskussion um die Haarlänge. Dann, ob ein Mann einen Ohrstecker haben darf.“ Und jetzt um Tattoos. Auch Polizisten hätten ein Recht auf Selbstdarstellung. Es sei Zeit, dass das Innenministerium seinen Widerstand gegen den Körperschmuck aufgebe.