Amtsgericht 47-Jährige wird vom Opfer zur Täterin

Falsche Verdächtigung und Handel mit Betäubungsmitteln: Frau muss hinter Gitter.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Eine 47-jährige Frau ist vom Krefelder Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung und gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen, dass die Frau am 8. Juni 2014 vorgetäuscht hätte, vom Zeugen A. zunächst umgestoßen und dann beklaut worden zu sein. Dazu soll A. die Frau zunächst umgestoßen haben, um ihr dann aus ihrem Portemonnaie 125 Euro zu stehlen. Die 47-Jährige hatte zunächst bei der Polizei angegeben, nicht zu wissen, von wem sie gestoßen und beklaut worden sei. Kurze Zeit später hätte sie dann aber A. als Täter benannt. Obwohl diese Angabe nicht der Tatsache entsprach, musste sich A. vor der Staatsanwaltschaft wegen Raubes verantworten.

Im Rahmen dieses Prozesses erschien das vermeintliche Opfer zwar zur gerichtlichen Vernehmung, gab aber an, dass A. zwar das Geld genommen, aber sie nicht gestoßen hätte. Sie hätte die vorherige Aussage getätigt, weil sie wütend auf A. gewesen sei. Aufgrund der insgesamt unglaubwürdigen Aussage der Angeklagten, wurde der Zeuge damals freigesprochen und die 47-Jährige jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, weil ihr nach Ansicht des Gerichts auch noch der gewerbsmäßige unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln nachgewiesen werden konnte. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. hoss