Krefeld Abgasskandal-Urteil: Keine Stellungnahme von Krefelder Autohändlern

Zwei Autokäufer haben mit Bezug auf den VW-Abgasskandal geklagt. Das Landgericht in Krefeld hat entschieden, dass sie den Kaufpreis weitgehen erstattet bekommen.

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Krefeld. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld hat im Kontext des VW-Abgasskandals entschieden, dass ein VW-Vertragshändler in Krefeld zwei Audi zurücknehmen und den Kaufpreis weitgehend erstatten muss. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kann damit — erstinstanzlich — einen großen Erfolg für zwei ihrer Kunden verbuchen, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Im August hatte es am Nordwall eine Anhörung der Kläger vor der 2. Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Elmar Streyl und eine erste Einschätzung der Kammer gegeben. Danach hatte die Verteidigung des Autohändlers Zeit, Stellung zu nehmen. Am Mittwoch folgte dann das Urteil.

Der stellvertretende Sprecher des Krefelder Landgerichts, Christopher Wietz, hatte danach alle Hände voll zu tun, die zahlreichen Anfragen zu beantworten. Und es ist nicht das letzte Mal, dass sich das Krefelder Gericht mit der Frage befassen muss: Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat in Krefeld noch drei Fälle vor der Entscheidung. Mindestens drei weitere seien in Vorbereitung, teilt Tobias Ulbrich am Mittwoch auf Nachfrage mit. „Allein in den vergangenen acht Wochen sind insgesamt fünf Anzeigen bei uns eingegangen“, sagt Landgerichtssprecher Christopher Weitz.

Jetzt noch den Weg zum Gericht zu wählen, um von dem Kauf eines mit falschen Abgaswerten versehenen Produkts aus dem VW-Konzern zurückzutreten, sei nicht von vornherein hoffnungslos, sagt Christopher Weitz. Diese Frage stellt sich, weil die Kammer in ihrer Urteilsbegründung unter anderem damit argumentiert, dass man den Kläger — in diesem Fall den Audifahrer — nicht verpflichten könne, den Schaden vom Autohändler beheben zu lassen, weil zu dem Zeitpunkt, als der Käufer von seinem Kauf zurücktreten wollte, noch nicht klar gewesen sei, ob die geänderte Software zur Motorsteuerung vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt werde, wann dies geschehe und wann die Fahrzeuge nachgerüstet würden.

In Krefelds VW-Autohäusern war bis zum Mittwochabend niemand zu erreichen, der bereit gewesen wäre, Stellung zu dem Urteil zu beziehen.