Ärzte vor Gericht: Vorwurf der fahrlässige Tötung

Zwei Mediziner des Maria-Hilf-Krankenhauses müssen sich verantworten.

Krefeld. Zwei Ärzte des Maria-Hilf-Krankenhauses stehen Ende September vor dem Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor.

Ein Patient war am 31. Oktober 2008 vom Alexianer in das Maria-Hilf verlegt worden. Der angeklagte Stationsarzt D. soll übersehen haben, dass der Patient aufgrund seines Zustandes eigentlich auf die Intensivstation gehörte.

Nach der Aufnahme wurde der Geschädigte von der Angeklagten Dr. S. behandelt. Hier wurden, so die Staatsanwaltschaft, wichtige Untersuchungen und medikamentöse Behandlungen unterlassen. Eine Insulinzufuhr soll aus medizinischer Sicht nicht ausreichend gewesen sein. Infolge all dessen sei der Patient in ein hyperglykämisches Koma gefallen. In der Nacht zum 1.November starb der Patient.