Bestattungskosten Angehörige müssen zahlen

Stadt springt ein, wenn ein Toter keine Familie hat. Wird jemand gefunden, bekommt er die Rechnung.

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Krefeld. Wer zahlt für die Beerdigung, wenn ein Mensch stirbt? Üblicherweise sind es die Angehörigen, doch die sind nicht immer greifbar. Also tritt die Stadt in Vorleistung, bemüht sich aber parallel, Verwandte zu finden. Ein erheblicher Aufwand, sagt Fachbereichsleiter Wolfram Gottschalk. In manchen Fällen schreibe man sieben bis acht Personen an, im Schnitt drei pro Todesfall, und in jedem Einzelfall muss eine Einkommensprüfung gemacht werden. „Nicht alles ist unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll“, sagt Gottschalk nüchtern, „aber rechtsstaatlich sind wir dazu verpflichtet.“

Familie, Lebensgefährten und Erben sind potenzielle Zahler. „Hinweise, dass es weitere Angehörige gibt, kommen oft von denen, die wir gefunden haben“, sagt Gottschalk. Bei einigen gibt es nicht nur finanzielle Gründe, Kosten nicht zu übernehmen. „Manche verweigern sich, weil sie seit Jahren keinen Kontakt hatten oder als Kind geschlagen wurden“, sagt Gottschalk.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 132 Anträge auf Kostenübernahme gestellt. In 30 bis 40 Prozent der Fälle wird ihnen nicht entsprochen, entweder, weil Antragsteller die Angelegenheit nicht weiterverfolgen oder weil eine Kostenübernahme in Augen der Stadt zumutbar ist. Diese Einschätzung ist nicht immer einvernehmlich, wie zuletzt ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zeigte.

Der Fall war klassisch: Ein Mann stirbt, es gibt zunächst keine Erben, das Ordnungsamt kümmert sich um die Bestattung. Der Mann wird verbrannt, die Urne beerdigt. 934 Euro kostet das, die Stadt zahlt. Als später ein Sohn aufgespürt wird, soll er diese Rechnung begleichen. Doch er weigert sich — und klagt gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht. Die Düsseldorfer Richter geben der Stadt Recht, ebenso wie das Oberverwaltungsgericht in Münster, das sich im Juni als nächsthöhere Instanz mit dem Sachverhalt befasst. Der Sohn muss zahlen. „Revision ist nicht zugelassen“, sagt der Vorsitzende Richter am OVG, Ulrich Lau. „Können Angehörige das nicht, können sie eine Kostenübernahme beantragen.“

Das geschieht in Krefeld regelmäßig. Insgesamt wurden aus der Stadtkasse im Jahr 2013 rund 140 000 Euro für 159 Bestattungen ausgegeben, im Jahr 2014 waren es 205 000 Euro und 115 Fälle. „Das sind Netto-Beträge“, sagt Stadtsprecher Manuel Kölker. Beiträge von Angehörigen und Vermögen der Verstorbenen sowie Leistungen von Sterbeversicherungen kämen hinzu. Für eine Erdbestattung eines Erwachsenen werden bis zu 3547 Euro anerkannt, für eine Feuerbestattung bis zu 3142,57 Euro. Die Grabpflege ist damit nicht finanziert.