Betriebsratswahlen: Gelebte Demokratie im Betrieb

Die IG Metall wirbt für die derzeitigen Betriebsratswahlen. Bis zum 1. Mai kann gewählt werden.

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Krefeld. „Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie im Betrieb“, ist Heinz-Jürgen Jäckel überzeugt. Er gehört neben Volker Wattenberg und Beate Rüben dem Betriebsrat der Siemens AG in Krefeld an und wirbt mit ihnen für die anstehende Wahl der Betriebsräte. Unter dem Motto „Deine Wahl — Deine Stimme“ können Mitarbeiter bis zum 31. Mai ihre Stimme abgeben. Allein altersbedingt werden etwa 20 Prozent der Betriebsräte in der Region nicht mehr antreten oder innerhalb der kommenden vierjährigen Amtszeit ausscheiden.

In einem Pressegespräch erläutern die Drei zusammen mit der IG Metall die Vorteile einer solchen Arbeitnehmervertretung. „Betriebsräte sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt rund zehn Prozent höhere Entgelte“, sagt Ralf Claessen, 1. Bevollmächtigter der IG Metall. Ohne Anhörung des Betriebsrates seien Kündigungen unwirksam und bei Sozialplänen sei seine Zustimmung erforderlich. Die IG Metall Krefeld betreut Betriebsräte in rund 60 Betrieben der Branchen Metall-Elektro, Stahl, Textil und Handwerk in Krefeld.

Es gehe darum, dass die Beschäftigten die Arbeitsbedingungen konkret mitgestalten und verbessern können, betonen die Siemens-Betriebsräte, etwa über die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, über rechtliche Rahmenbedingungen bei Personalabbau, wie Interessenausgleich und Sozialplan. So habe man zum Beispiel 300 ehemalige Leiharbeiter in den Konzern einstellen können, vermelden sie einen Erfolg. Es gebe rechtliche Möglichkeiten bei Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitsschutzmaßnahmen. „Wir Betriebsräte haben das Ohr immer an der Belegschaft, greifen deren Themen auf und versuchen in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Interessen der Beschäftigten optimal zu vertreten.“

Ein Betriebsrat kann ab fünf Beschäftigten gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer dürfen nach drei Monaten Überlassung wählen. Seit dem 13. März 2013 zählen sie bei der Größe des Betriebsrates mit. Kandidieren dürfen Beschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten.

„Wichtigste Botschaft unsererseits: Die Beschäftigten haben das Recht, ihre eigenen Interessenvertretungen zu wählen, dazu muss man nicht betteln oder bitten. Behinderungen oder Verhinderungen von Betriebsratswahlen oder Betriebsratsgründungen sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz strafbar“, so betonen alle Beteiligten einmütig.