Brandstifterin bleibt in Psychiatrie

Gutachter sehen Gefahr für die Allgemeinheit.

Krefeld. Wegen Brandstiftung musste sich am Mittwoch eine 54-jährige Krefelderin vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage hatte sie unter anderem am 28. November 2011 an einer Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus an der Lindenstraße Feuer gelegt. Sie soll auch in ihrer Wohnung häufig gezündelt haben soll.

Die psychisch kranke und alkoholabhängige Frau durfte sich zur Tatzeit gar nicht mehr im Haus aufhalten, denn der Vermieter hatte ihr gekündigt. Doch trotzdem verschaffte sich die Angeklagte Zugang zu ihrer ehemaligen Wohnung. Dort qualmte es „schon mal“ wie ein Zeuge sagte.

Beim Zündeln beobachtet, wurde sie auch am Abend vor der Tat. Die Polizei fand zahlreiche Brandspuren in ihrer Wohnung. Die Frau bestritt vor Gericht alle Vorwürfe, obwohl sie gegenüber der Polizei gestanden hatte.

Gestern ging es nun darum, ob die 54-Jährige durch ihren offensichtlichen Hang zum Zündeln eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Staatsanwaltschaft hatte die weitere Unterbringung in einer Psychiatrie angeregt. Zu dieser Ansicht kamen auch die Gutachter. Die Angeklagte räumte ein, ihr gehe es in der Klinik gut. Dort wird sie nach dem gestrigen Urteil des Landgerichtes nun weiter bleiben. jre