Brandstiftung: Zweieinhalb Jahre Haft für Ex-Pächter

Der 39-Jährige hatte im April in der Tiefgarage Feuer gelegt.

Krefeld. Zweieinhalb Jahre Haft - das ist das Urteil für den früheren Pächter des Linner Burg-Hotels. Das Krefelder Schöffengericht verhandelte den Fall des Kochs bereits seit Anfang Juni. Der 39-Jährige in einer Aprilnacht dieses Jahres die Tiefgarage des von seinen Eltern gepachteten Hotel- und Gaststättenkomplexes auf der Linner Rheinbabenstraße in Brand gesetzt hatte.

Schon beim ersten Verhandlungstermin machte der Angeklagte seine Aussage und gestand. Er hatte in der Garage einen Brand gelegt, diesen dann löschen wollen, aber nicht abgewartet, bis das Feuer tatsächlich zum Stillstand gekommen ist. Er ging stattdessen zu Bett. Nach einigen Stunden entdeckten Nachbarn von Gegenüber dann schwarzen Rauch und alarmierten die Polizei.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte gesagt: "Ich war benommen, wie von Sinnen und bei normalem Verstand hätte ich das nie getan." Deshalb bestellte das Gericht ein psychologisches Gutachten und unterbrach dafür im Juni die Hauptverhandlung. Das nun vorliegende Gutachten besagt, dass keine erhebliche Schuldunfähigkeit festzustellen ist.

Zukunftsangst, Frust und Ärger haben wohl zu dem Aussetzer des Angeklagten geführt, wie Staatsanwalt und Verteidigerin meinten: Der Vater des Angeklagten war kurz vorher mit einem Infarkt ins Krankenhaus gekommen und das Pachtverhältnis lief aus.
Die Vorsitzende Richterin wies eine Wertung als minderschweren Fall jedoch zurück. Das Urteil für Vorbestraften sei tat- und schuldangemessen. Deshalb und wegen der Höhe der Strafe kam auch eine Bewährung nicht infrage.

Aber der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Von einer Fluchtgefahr ist nicht auszugehen. Denn: Nach Angaben des neuen Eigentümers ist der Schaden gering - ein Umbau sowieso geplant. Zu Beginn des Prozesses vermutete der Brandsachverständige noch einen Schaden von 100.000 Euro.

Also durfte der 39-Jährige, der seit dem 21. April in Untersuchungshaft war, mit seiner Lebensgefährtin vorerst nach Hause gehen. Er muss sich jedoch dreimal die Woche bei der Polizei melden.