Prozess Dealen bringt Zahnarzt und Frau ins Gefängnis
Das Paar hatte 2013 in einer Wohnung am Praxissitz Cannabis-Plantage angelegt.
Für drei Jahre und drei Monate muss ein 51-jähriger Zahnarzt aus Nettetal wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Seine ein Jahr jüngere Ehefrau muss wegen Beihilfe für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Gericht verurteilte sie am Dienstag wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. der Beihilfe dazu.
Das Ehepaar musste sich seit Mitte Mai vor dem Schöffengericht in Krefeld verantworten, weil sie mit einem Helfer eine Cannabisplantage neben der Arztpraxis betrieben haben sollen. Den Helfer sollen die beiden angeworben haben, damit dieser in einer Wohnung im Hof am Praxissitz eine Plantage anlegt und pflegt. Das wurde im Jahr 2013 auch so in die Tat umgesetzt. Rund 8,2 Kilogramm THC kamen dabei heraus. 1314 Cannabis-Pflanzen stellte die Polizei im Januar sicher.
Der mutmaßliche Helfer war bereits im Jahr 2014 vom Landgericht Krefeld zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der damals 35-Jährige soll mit seiner Freundin in der über der Plantage liegenden Wohnung gelebt haben. Er war im Prozess vor dem Schöffengericht der Hauptbelastungszeuge. Das Gericht schenkte seinen Ausführungen auch Glauben. In Zusammenhang mit einigen Indizien sei die Aussage im Ganzen glaubhaft, befand das Schöffengericht in der Urteilsbegründung. Das sah auch die Staatsanwältin so. Die Aussage des Verurteilten sei detailreich gewesen und er sei konstant bei dieser Version geblieben. Sie verlangte daher für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, für seine Ehefrau drei Jahre.
Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Sie sagten, dass der Zeuge überhaupt nicht glaubwürdig sei. Auch seien keine Fingerabdrücke ihres Mandanten in der Drogen-Wohnung gefunden worden. Der Zahnarzt hätte die Polizei sogar noch selbst auf die mögliche Drogenplantage aufmerksam gemacht. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Mann berufsrechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, da ihm womöglich die Approbation entzogen wird.