Prozess Frau starb nach über 48 Stunden Sex — Ehemann vor Gericht

Krefelder muss sich wegen Mord durch Unterlassung verantworten.

Unklar ist, ob der Sex vor dem Tod der Frau einvernehmlich war.

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Am Dienstag taten sich beim Auftakt eines Mordprozesses beim Landgericht einige Abgründe auf. Ein 52-jähriger Krefelder ist angeklagt, seiner Frau beim Sex so schwere innere Verletzungen zugefügt zu haben, dass sie später daran verstarb. Der Angeklagte schwieg bei Verfahrensbeginn.

Allerdings wurde seine Aussage vor dem Ermittlungsrichter bei seiner Festnahme im Dezember verlesen. Da hatte der Angeklagte gesagt, dass er über 48 Stunden lang an einem Wochenende im Juli 2018 einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit sado-masochistischen Praktiken mit seiner damals gerade mit ihm frisch vermählten Partnerin gehabt habe. „Das waren quasi unsere Flitterwochen.“ Ob diese Praktiken allerdings immer im gegenseitigen Einverständnis durchgeführt wurden, blieb im Dunkeln.

Der 30-jährige Sohn der Verstorbenen schilderte im Zeugenstand, dass die Beziehung seiner Mutter zu dem Angeklagten im Sommer 2011 begann. Seiner Meinung nach sei dieses Verhältnis auch recht harmonisch gewesen. Im Nachhinein sei ihm aber aufgefallen, dass seine Mutter eine unterwürfige Rolle in der Beziehung eingenommen hat, ihr Partner sei der Dominante gewesen.

Erst im Januar 2018 sei ihm das ganze Ausmaß der Gewalt in der Beziehung klar geworden. Da sei seine Mutter, die bereits als Kind missbraucht worden und psychisch labil gewesen sei, in die Psychiatrie geflüchtet und habe sich ihm anvertraut. Sie erzählte ihrem Sohn von erniedrigenden Sexual-Praktiken, Gewalt und dem Zwang zum Drogenkonsum. Er habe sie daraufhin zu sich genommen und sie in einem Frauenhaus untergebracht. Dort ließ sie sich allerdings von dem Angeklagten kurze Zeit später wieder abholen. Später sei es sogar ohne Wissen des Sohnes zu einer Hochzeit gekommen.

Der Angeklagte hatte noch vor dem Ermittlungsrichter gesagt: „Ich habe die Frau geliebt, sie war der Mittelpunkt meines Lebens.“ Ihm wird vorgeworfen, dass er bemerkt haben müsse, dass es seiner Partnerin immer schlechter gehe. Über vier Tage habe die Frau unter starken Schmerzen gelitten und sich erbrochen. Erst viel zu spät habe der Angeklagte Hilfe geholt. Der Rettungsdienst konnte für die Frau nichts mehr tun. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er die Verletzung verdecken wollte, die er der Frau zuvor mutmaßlich zugefügt habe. Darum habe er niemandem Bescheid gesagt und den Tod seiner Ehefrau verursacht – Mord durch Unterlassen. Der Angeklagte sagte dazu, dass seine Frau bereits vorher über Magen-Darm-Probleme geklagt habe. Man sei deswegen sogar bei einem Internisten gewesen, der bei einer Magenspiegelung nichts feststellen konnte.

Für das Verfahren sind fünf Verhandlungstage festgesetzt.