Diskussion um Denkmalschutz Et Bröckske: Investor will auf Abriss klagen
Die Stadt hat Et Bröckske unter Denkmalschutz gestellt. Äußeres Bild, Schankraum und Saal sollen so bleiben.
Krefeld. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf wird jetzt entscheiden müssen, ob die Traditionsgaststätte „Et Bröckske“ abgerissen werden darf oder nicht. Nachdem die Untere Denkmalbehörde das Gebäude an der Marktstraße 41 jetzt kurzerhand zum Denkmal erklärt hat, will der Kölner Investor gegen diese Entscheidung klagen. Die von ihm beauftragte namhafte Kanzlei werde die Klage fristgerecht bis zum 11. Januar 2016 einreichen.
Die inhabergeführte Absolut Immobiliengruppe aus Köln hatte Ende 2014 aus der Insolvenzmasse der Rhenania-Brauerei das leerstehende Gebäude gekauft — trotz einer vorläufigen Unterschutzstellung der Denkmalbehörde. Mit der Entwicklung eines planerischen Konzeptes ist das Krefelder Architekturbüro Lucas beauftragt worden.
Nach einer Bauvoranfrage vom vergangenen Juni will der Investor das ursprüngliche Gebäude wegen seines „katastrophalen Zustandes“ abreißen und in gleicher Anmutung neu bauen, mit einer möglichen Gastronomie im Erdgeschoss und einem Ärztezentrum mit ambulanten OP-Räumen ab dem ersten Obergeschoss. Nach einem externen Gutachten zur Bausubstanz ist am 4. November ein Abbruchantrag gestellt worden.
Die Denkmalbehörde hat trotz des langen Leerstands und der Feuchtigkeit in den Wänden keinen Zweifel an der Standfestigkeit. Das Gutachten belegt laut Investor hingegen mangelnde Standfestigkeit und Tragfähigkeit der Außenmauer, die für OPs gewährleistet sein müsse.
Neun Millionen Euro will die Kölner Immobiliengruppe in den Standort an der Marktstraße investieren. Wegen der Unterschutzstellung des Schank- und Gastraums, der original erhaltenen Raumausstattung und des großen Saales im ersten Obergeschoss mit seinen sechs Meter hohen Decken sei das Vorhaben aber nicht zu realisieren. Mit einer fundierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung könnte vor Gericht eine Abrissgenehmigung erstritten werden.
„Nur eine Nutzung des Gebäudes sichert auch dessen Erhalt“, sagt Martin Hudde. An der Denkmalwürdigkeit des Et Bröckske hat der Leiter des Fachbereichs Stadtplanung keinen Zweifel. Es besitze eigene Identität und Historie. Auch wenn es nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut wurde. Als Beispiel, dass Denkmalwürdigkeit kein Hindernis für ein Ärztehaus sein muss, nennt Hudde die Alte Hauptpost am Ostwall.