Fahrdienst: Eigenanteil wird deutlich erhöht
Neue Debatte über den Transport von Behinderten zu öffentlichen Veranstaltungen. Dabei ist die Kürzung längst beschlossen.
Krefeld. Eigentlich war die Vorlage der neuen Richtlinie zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung nur zur Zustimmung im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgesehen. Schließlich hatte der Rat die Etatkürzung um 30 000 Euro bereits Ende 2013 verbindlich beschlossen. Doch nach Diskussion und Pattsituation bei der Abstimmung ergab sich nun weiterer Redebedarf. Stadtdirektorin Beate Zielke kommentierte die Ablehnung im Ausschuss als „untragbare Situation, wenn dadurch Ende des Jahres keine Fahrten mehr möglich sind“. „Wir müssen noch einmal Gespräche führen“, sagte sie.
Zuvor war kontrovers diskutiert worden. Grünen-Ratsherr Karl-Heinz Renner lehnte die Zustimmung strikt ab. Ratsfrau Doris Nottebohm sprach von „Exklusion statt Inklusion“ und legte für die SPD ebenfalls ein Veto ein. Linken-Ratsherr Basri Cakir bezeichnete die Vorlage als „nicht sozial“, und Angelika Fehmer von der Sachverständigengruppe für Behindertenfragen befürchtet, dass ihre Klientel nicht mehr an Veranstaltungen wie der der Volkshochschule teilnehmen kann.
CDU-Ratsherr Hans-Josef Ruhland verwies auf die angespannte Finanzsituation. „Bei der Haushaltssanierung gibt es keine soziale Gerechtigkeit, sondern nur Notwendigkeiten.“
Fachbereichsleiter Werner Gottschalk (Soziales, Senioren und Wohnen) schlug als Kompromiss vor, die Fahrten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Maximal können 100 Fahrten je berechtigte Person gewährt werden.
Um die beschlossene Einsparung beim Fahrdienst zu erreichen, soll künftig ein Eigenanteil von zwei Euro pro Fahrt für die Bezieher von Transferleistungen erhoben werden. Der Eigenanteil für alle anderen Berechtigten soll von drei auf fünf Euro pro Fahrt erhöht werden. Die Zahl von 100 Einzelfahrten wird auf die Hälfte jährlich beschränkt, und zwar für Heimbewohner, deren Träger über eigene Fahrzeuge verfügen, und für Schwerbehinderte, die Anspruch auf Beförderung im öffentlichen Nahverkehr haben oder von der Kfz-Steuer befreit sind.