Feuerteufel muss in die Psychiatrie
46-jähriger Obdachloser zündelte mehrfach. Er war zur Tatzeit schuldunfähig.
Krefeld. Mit fünf Feuerzeugen und einer Flasche Feuerzeugbenzin bewaffnet sorgte ein 46-Jähriger Krefelder im vergangenen Frühling in der Innenstadt für Unruhe. Mehrere Müllcontainer brannten, und auf dem Bahndamm am Deutschen Ring zerstörte ein ausgewachsenes Feuer einen großen Grünstreifen am Rand der Bahnstrecke. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern.
Durch Hinweise von Anwohnern war schnell klar, wer für die Brände verantwortlich war. Die Polizei nahm Rainer B. in der Nähe des Tatortes fest. Er hatte eine angekokelte Jacke und rußige Hände. Vor dem Landgericht Krefeld ging es am Mittwoch um die Frage, ob B. für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Nach den Bränden in den Müllcontainern war der Mann bereits kurzzeitig in eine Psychiatrie eingewiesen worden.
Nur vier Tage nach der Entlassung hatte Rainer B. jedoch wieder gezündelt. Der psychisch kranke Obdachlose räumte die Taten vor Gericht ein. „Ja, das war so“. An Einzelheiten konnte er sich nicht erinnern. Die Vorsitzende Richterin fragte weiter: „Sie bringen sich selbst und viele andere in Gefahr — warum?“ Dafür hatte Rainer B. nur ein Schulterzucken übrig und wirkte danach minutenlang abwesend.
Der Polizei gegenüber hatte B. angegeben, ihm sei auf dem Bahndamm kalt gewesen, deshalb hätte er sich ein Feuer gemacht. Im Grünstreifen hatte der Mann sich seinen Schlafplatz eingerichtet. Für das Gericht war B. zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Es bestätigte sich zwar, dass der Angeklagte die Taten begangen hatte, eine Bestrafung erfolgt aber nicht. Vielmehr soll Rainer B. nun mit einer längeren Unterbringung in der Psychiatrie geholfen werden. So wird auch die Allgemeinheit vor dem Brandstifter geschützt. jre