Förderung für Großprojekte Geld für Haus der Bildung und Feuerwachen in Fischeln und Traar
Krefeld · Die Stadt Krefeld bekommt 4,8 Millionen Euro Förderung für Großprojekte. Dies soll gleich in mehrere Gebäudeprojekte fließen.
Fördergeld in Höhe von insgesamt 4,808 Millionen Euro für die Investitionen in das Haus der Bildung, die Feuerwache Fischeln und die Feuerwache Traar sind der Krefelder Stadtverwaltung jetzt bewilligt worden. Dem Zentralen Gebäudemanagement (ZGM) liegen für alle drei Projekte die entsprechenden Bescheide vor. Die Zuschüsse kommen von der KFW-Bank.
Der geplante Bau des Hauses der Bildung an der Hofstraße wird mit 2,872 Millionen Euro gefördert, für die Errichtung der Feuerwache in Fischeln fließen 1,075 Millionen Euro und für die Feuerwache in Traar erhält die Stadt 860 150 Euro.
Rachid Jaghou, Leiter des ZGM, sagt: „Wir freuen uns, dass unsere Bewerbung um die Fördergelder erfolgreich war und damit die wichtigen Projekte in der Innenstadt, in Traar und Fischeln weiter vorangehen. Bei allen Gebäuden werden in der Planung Energieeffizienz und Klimaaspekte eine wichtige Rolle spielen. So konnten wir nicht nur die Fördergelder gewinnen, sondern sparen später auch deutlich an Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“
Am 5. Januar 2022 hatte die Stadt Krefeld für alle drei Projekte jeweils einen Förderantrag zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Kommunen“ gestellt. In diesem Programm werden die Fachplanungen und Baubegleitungen von Investitionsvorhaben für besonders energieeffiziente Neubauten gefördert. Alle drei Projekte wurden gemäß KFW-55-Standard geplant. Das bedeutet, dass bei diesen Projekten energiesparender gebaut wird, als gesetzlich gefordert.
Um das zu erreichen, sei ein Zusammenspiel von guter Gebäudesubstanz und hochwertigen technischen Anlagen erforderlich. Im Vergleich zu einem Referenzgebäude aus dem Gebäudeenergiegesetz benötige das Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Primärenergie. Zudem liege der Wärmeverlust über Wände, Fenster, Türen und Dach bei nur 70 Prozent des Referenzgebäudes.
Um den förderfähigen Standard zu erreichen, seien bei den drei Projekten die Dämmung der Gebäudeaußenhaut – Fassade, Fenster, Türen und Dach – deutlich hochwertiger geplant als im Gebäudeenergiegesetz vorgesehen. Außerdem würden regenerative Energien wie Fernwärme, Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie zum Einsatz kommen. Für die Lüftungsanlagen ist eine hochwertige Wärmerückgewinnung vorgesehen.