Kommentar Für das Wohl der Stadt Krefeld

Meinung | Krefeld · Es ist das gute Recht eines jeden Ratsmitglieds, zukunftsweisende Entscheidungen zu hinterfragen und kritisch zu begleiten. Wenn das Pflichtgefühl aber derart ausufert, dass das Hinterfragen wie eine Kampagne gegen die handelnden Personen anmutet, ist Vorsicht geboten. Ein Kommentar.

 In der Debatte um die zukünftige Nutzung des Kaufhof-Gebäudes war der Ton rauer geworden.

In der Debatte um die zukünftige Nutzung des Kaufhof-Gebäudes war der Ton rauer geworden.

Foto: Stadt Krefeld

Es ist das gute Recht eines jeden Ratsmitglieds, zukunftsweisende Entscheidungen zu hinterfragen und kritisch zu begleiten. Es ist sogar dessen Pflicht, schließlich sind jene Mandatsträger dem Wohl der Stadt verpflichtet, in der sie gewählt worden sind. Wenn das Pflichtgefühl aber derart ausufert, dass das Hinterfragen und Nachhaken wie eine Kampagne gegen die handelnden Personen anmutet, ist Vorsicht geboten. Denn dann ist davon auszugehen, dass nicht mehr das Wohl der Stadt im Vordergrund steht, sondern eher persönliche Ziele. Dabei sollte allen Ratsmitgliedern daran gelegen sein, eine schnelle Lösung für Krefelds wohl wichtigste Handelsimmobilie in der Innenstadt zu finden – bei aller gebotenen Gründlichkeit, versteht sich.

Eine öffentliche Debatte über zukunftsweisende Entscheidungen ist richtig und wichtig, sofern sie sachlich geführt wird. Wenn aber den Verhandlungspartnern die notwendige Kompetenz und Professionalität abgesprochen wird, kann diese Behauptung ganz schnell wie ein Bumerang auf den Kritiker selbst zurückfallen. Nämlich dann, wenn die öffentlich gestellten Fragen im Hintergrund von den möglichen Vertragspartnern, in diesem Fall Stadt und Investor, bereits mehrfach in Gesprächen beantwortet wurden.

Für die Zukunft wäre es in jedem Fall besser, wenn potenzielle Investoren nicht gleich unter Generalverdacht gestellt werden würden, der Stadt Knebelverträge aufzudrücken. Am Ende entscheidet ohnehin der Rat über ein „Ja“ oder „Nein“ – eben zum Wohl der Stadt.