Überblick Mehrere Blitzeinschläge in Krefeld: Welche Versicherung zahlt?

Krefeld · Mehrere Blitzeinschläge haben in Krefeld teils für schwerere Schäden gesorgt. Doch welche Versicherung hilft im Schadensfall bei solchen Ereignissen? Fragen und Antworten.

Blitze zucken am Himmel – eine Pflicht für einen Blitzableiter bei normalen Wohnhäusern gibt es in NRW nicht.

Blitze zucken am Himmel – eine Pflicht für einen Blitzableiter bei normalen Wohnhäusern gibt es in NRW nicht.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Mehrere Blitzeinschläge haben für Schäden an Wohnhäusern in Krefeld gesorgt. Doch welche Versicherung zahlt im Schadensfall in solchen Fällen? Was sollten Hauseigentümer beachten? Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Versicherung kommt für Schäden durch einen Blitzeinschlag auf?

In der Regel werde der Versicherungsschutz vor Blitzeinschlägen durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus und Grund, Rheinland Westfalen unserer Redaktion. Auch Schäden am Gebäude durch Feuer, Hagel und Sturm würden durch diese abgedeckt. Jedoch: Amaya rät, „ganz genau“ in die Policen zu schauen, was genau abgedeckt wird oder was die Versicherung verlangt. In der Regel sollte der Schutz bei Blitzeinschlag aber inklusive sein. Carport oder Gartenhaus müssten jedoch unter Umständen ergänzend versichert werden.

Besteht die Pflicht, einen Blitzableiter installieren zu lassen?

Nein, in NRW bestehe keine Blitzableiter-Pflicht für die üblichen Wohnhäuser. Da die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags eher gering sei, müsse das jeder für sich abwägen, so Erik Uwe Amaya von Haus und Grund. Die Kosten dafür würden bei 4000 bis 6000 Euro liegen. Eine Pflicht zum Blitzableiter bestehe hingegen bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Hochhäuser.

Was ist bei der Versicherung noch zu beachten?

Eine Wohngebäudeversicherung sei wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung ratsam, so Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus und Grund, Rheinland Westfalen. Es handele sich um überschaubare Beträge und sie schütze beispielsweise auch vor dem Risiko eines Wasserrohrbruchs.

Die Verbraucherzentrale macht darauf aufmerksam, dass Schäden bei beispielsweise Überspannung oder Kurzschluss nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden, wenn eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Das gelte ebenso für die Hausratversicherung, über die alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung gehören, versichert werden. Bei Schäden durch Starkregen und eindringendes Wasser helfe allein eine Police gegen Elementarschäden, die als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird.

Was sollte im Schadensfall getan werden?

Schäden sollten zunächst „umgehend und wahrheitsgetreu“ der Versicherung gemeldet werden, rät die Verbraucherzentrale. Zudem sollte zum weiteren Vorgehen gefragt werden, beispielsweise ob schon ein Handwerker beauftragt werden soll oder der Schaden erst begutachtet wird. Betroffene sollten Schäden mit Fotos oder Videos möglichst detailliert festhalten. Der Auftrag für den Handwerker sollte „so genau wie möglich“ erteilt werden, um Ärger zu vermeiden. Auftragsumfang, Ausführungstermin und die Vergütung sollten demnach schriftlich festgehalten werden, so die Verbraucherzentrale.