Gericht: Die Löhne wurden direkt aus der Kasse bezahlt
Ein Krefelder Unternehmer soll die Sozialversicherung um 65 000 Euro betrogen haben. Es geht um insgesamt 54 Fälle.
Krefeld. Der Betrug der Sozialversicherung in 54 Fällen in Höhe von insgesamt 65 000 Euro ist nicht der einzige Vorwurf, der gegen den 54-jährigen Angeklagten am Schöffengericht erhoben wird. Ihm werden außerdem in einem parallelen Verfahren Untreue, Betrug und Bankrott zur Last gelegt. Dieses zweite Verfahren soll auf Antrag des Gerichts jedoch als „nicht wesentlich“ eingestellt werden. Das gilt laut Auskunft des Staatsanwalts allerdings nur bei einer Verurteilung im ersten Fall. Bei einem Freispruch käme der nachrangige Prozess wieder zum Tragen. Wegen dieser schwierigen Rechtslage hat der Verteidiger seinem Mandanten empfohlen, die Aussage zu verweigern.
Erschwerend für die Verhandlung kommt hinzu, dass sich der 45-jährige Mitangeklagte derzeit in anderer Sache in Untersuchungshaft in der Slowakei befinden soll. Das Verfahren gegen ihn wegen Betrugs der Sozialversicherung wurde daher abgetrennt.
Der 54-jährige Beschuldigte war als Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft im Krefelder Handelsregister eingetragen. Das Unternehmen mit Sitz in Krefeld, das mehrfach den Firmennamen wechselte, betrieb acht Metzgereifilialen mit angeschlossenem Imbiss an verschiedenen Orten in NRW. Weitere beschränkt haftende Gesellschaften, unter anderem in den Niederlanden, gehörten der Firmengruppe an. Möglicherweise sollte dadurch das zum Teil dubiose Geschäftsgebaren verschleiert werden.
Das zeigte sich — offenbar auch angesichts einer drohenden Insolvenz — unter anderem dadurch, dass die Löhne der Beschäftigten in Ratenzahlungen direkt aus den Kasseneinnahmen in den Filialen bestritten wurden. „Als wir den Lohn aus der Kasse erhalten haben, war mir klar, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht“, sagte eine ehemalige Angestellte aus. Dabei ging es unter anderem um die Frage, in wie weit der Angeklagte ins operative Geschäft involviert war.
Der Richter bat die als Zeuginnen befragten Angestellten, ihre Arbeitsverträge dem Gericht zukommen zu lassen. Diese soll der Angeklagte als Geschäftsführer unterzeichnet haben. Das Erinnerungsvermögen der Zeuginnen ist eingeschränkt, weil die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten bereits bis zu sechs Jahre zurückliegen.
Für die aufwändigen Ermittlungen sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.