Gericht: Düsseldorfer Gymnasium durfte Krefelder Schüler nicht einfach ablehnen

Krefeld/Münster. Eine Schule darf die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden.

Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde sei keine vom Gesetz vorgesehene Voraussetzung für die Aufnahme in einer Schule, begründeten die Richter ihr Urteil. In dem konkreten Fall hatte die Leiterin einer Schule in Düsseldorf Schüler aus den Nachbargemeinden Krefeld und Meerbusch abgelehnt. Es gab mehr Bewerber als Plätze am Städtischen Cecillien-Gymnasium. Die Eltern hatten dagegen geklagt. Die Entscheidung des OVG hat grundsätzliche Bedeutung. Ein Vertreter des Schulministerium sprach in der Verhandlung von weitreichenden finanziellen Folgen für die Kommunen.