Gericht: Lkw-Fahrer passte drei Sekunden nicht auf

Geldstrafe für den Krefelder, der den Tod eines 22 Jahre alten Radfahrers verursachte.

Krefeld. Ein tragische Ereignis vom 7. August 2012 hat am Donnerstag seinen strafrechtlichen Abschluss gefunden. Der Lkw-Fahrer, der beim Abbiegen mit seinem Betonmischer einen Radfahrer überrollte, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt.

An jenem Dienstag war der heute 54-jährige Krefelder gegen 12 Uhr von Westen kommend auf die Kreuzung Neue Ritterstraße/Dießemer Bruch zugefahren und hatte vor der Ampel gehalten. Er wollte rechts in die Straße Dießemer Bruch einbiegen, vor ihm standen drei bis vier Pkw. Als die Ampel auf Grün schaltete, fuhr die Kolonne an.

Dann kam es zum Zusammenstoß mit einem Radfahrer, der geradeaus über die Kreuzung auf die Straße Am Verschubbahnhof fahren wollte. Der Angeklagte, seit dem Unfall in ärztlicher Behandlung und noch für mehrere Wochen krankgeschrieben, hat nach eigenen Angaben den Radfahrer nicht gesehen.

Die Polizei hatte sofort einen Unfallsachverständigen hinzugezogen, der nun vor Gericht nach der Aussage eines Zeugen seine Bewertung abgab. Der Betonmischer war technisch auf dem neuesten Stand und verfügte über alle vorgeschriebenen Spiegel: neben dem normalen Rückspiegel ein Weitwinkel- und ein Rampenspiegel. Ein elektronisches Kontrollgerät, das unter anderem die Fahrgeschwindigkeit aufzeichnet, war ebenfalls vorhanden.

Nach Auswertung aller Aufzeichnungen, der Aussage des Zeugen und der Spuren am Fahrzeug und am Fahrrad kam der Sachverständige zu seiner Beurteilung. Danach hätte der Lkw-Fahrer drei Sekunden Zeit gehabt, den Fahrradfahrer zu sehen. Die Vorsitzende Richterin sprach es deutlich aus: „Sie hätten den Radfahrer sehen müssen.“ Somit verurteilte sie den bislang unbescholtenen Kraftfahrer, der seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Sie ließ offen, ob der getötete Radfahrer sich selbst riskant verhalten hat. Sie zeigte auch Mitgefühl mit dem Kraftfahrer, der seit 1978 seinen Beruf ausübt. „Sie sind durch das Ereignis selbst bestraft, aber die Rechtsordnung verlangt eine Ahndung.“