Gericht: Urteile zum missglückten Banküberfall in Hüls
Krefeld. Schlusspunkt unter dem missglückten Banküberfall im Juli 2008 auf die Volksbank-Filiale an der Tönisbergerstraße in Hüls: Wegen Geiselnahme und räuberischer Erpressung verurteilte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts die drei Angeklagten.
Hans D. (57/Goch) bekam sieben Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung, Manfred S. (36/Espelkamp) und Rainer O. (66/Kempen) fünfeinhalb und viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Untersuchungshaft bleibt bestehen.
Das geständige Trio war durch ein offenes Fenster in das Bankgebäude eingedrungen. Dabei waren die Männer mit ungeladenen Soft-Air-Pistolen bewaffnet und mit Sturmhauben maskiert. Sie zwangen die beiden Angestellten, das Bargeld herauszugeben.
Als dann plötzlich der Hausmeister eintraf und die Tiefgaragentür verschloss, gab das Terzett auf. Ohne einen Cent erbeutet zu haben, flohen zwei von ihnen mit dem Fahrzeug und Hans D. zu Fuß. Er konnte noch in unmittelbarer Nähe festgenommen werden.
Die Angeklagten sind erheblich vorbestraft, saßen insgesamt schon 36 Jahre im Knast, alleine Hans D. bringt es auf mehr als 20 Jahre. Deshalb ordnete der Richter für ihn Sicherungsverwahrung an: Wegen seines Hanges zur Straftaten sei er für die Allgemeinheit eine Gefahr. "Sie verfügen in Freiheit über kein eigenes, moralisches Gerüst und haben die Straftaten mit ansteigend krimineller Intensität ausgeführt. Nur im geschlossenen Vollzug haben Sie funktioniert. Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist enorm."
Bei allen Angeklagten habe keine strafmildernde, finanzielle Notlage vorgelegen. Der Richter: "Man wollte sich auf illegalem Weg Geld anschaffen und ging von einer erhofften Beute von 500 000 Euro aus." Dabei habe die Dreierbande eine große, verbrecherischer Energie an den Tag gelegt, indem sie den Tatort vorher morgens und abends genau "ausbaldowerten".
Während D. und O. zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis ablegten, kam Manfred S. erst dann mit der Sprache heraus, als er von einem Zeugen bei einer Gruppengegenüberstellung wiedererkannt wurde.
Richter Herbert Luczak redete dem Angeklagten bei seiner Urteilsbegründung eindringlich ins Gewissen: "Sie stehen an der Schwelle zur Sicherheitsverwahrung. Noch so ein Klops und Sie sind dran. Da führt kein Weg dran vorbei. Nehmen Sie das ernst."