Große Erbschaft bringt Elektriker Verurteilung ein
Insolventer Handwerker hatte Nachlass von 220 000 Euro verschwiegen und erhält dafür eine Bewährungsstrafe.
Krefeld. Eine Erbschaft in Höhe von 220 000 Euro ist einem Krefelder zum Verhängnis geworden. Das Geld stammt von der verstorbenen Mutter des vor dem Krefelder Amtsgericht Angeklagten. Der 64-jährige S. wurde wegen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der sich zur Zeit der Erbschaft in einem Insolvenzverfahren befindliche S. hatte laut Ansicht des Gerichts versucht, die sechsstellige Summe, die ihm am 1. Mai 2009 nach dem Tod der Mutter zustand, über Umwege aus der Insolvenzmasse herauszuhalten.
Die Forderungen an den Elektrikermeister beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf 2,2 Millionen Euro. Als Grund für die Nichtangabe der erhaltenen Erbschaft ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, er sei davon ausgegangen, seit März 2009 nicht mehr der Abtretungspflicht zu unterliegen. Diesen Umstand klärte dann aber während der Sitzung die Insolvenzverwalterin auf, die angab, dass die Abtretungsfrist frühestens am 21. Mai 2009 abgelaufen wäre und damit die Restschuldbefreiung einhergegangen wäre.
Da sich der Angeklagte erst im August 2010 mit der Angelegenheit an die zuständige Insolvenzverwaltung wandte, ging der Staatsanwaltschaft von einer vorsätzlichen Täuschung aus. Diese Auffassung teilte das Gericht. Zusätzlich hatte der Angeklagte in einem Gespräch mit der Insolvenzverwaltung nicht angegeben, seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im März Zahlungen erhalten zu haben. „Damit haben Sie vorsätzlich gelogen“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Dass die Erbschaftssumme in einem Teil zu 7000 Euro in bar und in einem anderen Teil mit 215 000 Euro auf das Konto des Sohnes des Angeklagten überwiesen wurde, führte dazu, dass in einem weiteren Verfahren auch gegen den Sohn ermittelt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.