Kamera im Damenklo: Klage gegen Rauswurf

Krefeld. Um eine fristlose Kündigung wegen geheimer Videoaufnahmen auf der Damentoilette eines Elektrogroßhandels dreht sich am Dienstag ein Prozess vor dem Arbeitsgericht Krefeld.

Ein 33 Jahre alter Verkäufer klagt gegen den Rauswurf: Er bestreitet, die Kamera in dem Klo installiert zu haben (Az.: 4 Ca 1457/11).

Der Arbeitgeber hatte Strafanzeige erstattet, nachdem Mitarbeiterinnen direkt vor der Toilettenschüssel eine Minikamera unter dem Waschbecken entdeckt hatten.

Die Ermittlungen führten zu dem 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft fand heraus, dass der Mann im Internet sechs Minikameras gekauft hatte. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm ein gelöschter Film entdeckt - nach der Wiederherstellung kam darauf eine Szene auf der eigenen Gästetoilette des Mannes zum Vorschein.

Aufzeichnungen aus der Damentoilette des Betriebes fanden sich aber nicht. Zu dem Verdacht befragt, lehnte der Mann eine Stellungnahme ab. Er wurde noch am selben Tag gefeuert.

Der Ex-Angestellte führt in dem Prozess an, weder sei die Kamera aus der Damentoilette sichergestellt worden, noch gebe es belastende Bilddateien. Er sei vor der Kündigung nicht ordnungsgemäß angehört worden.