Landgericht Kokain in Krefelder Innenstadt verkauft: Drogenhändler müssen hinter Gitter

Mehrere Angeklagte haben Kokain in der Krefelder Innenstadt verkauft und wurden nun verurteilt.

Symbolbild.

Foto: dpa

Krefeld. Seit August lief ein Prozess vor dem Krefelder Landgericht gegen einen Kokainhändlerring, die die Drogen hauptsächlich in der Innenstadt verkauft haben. Am Montag wurden die Männer zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Haupttäter Bledar H. und Ermir B. müssen jeder für insgesamt sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis. H. soll wegen einer Suchterkrankung außerdem in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.

Das Gericht verurteilte sie wegen 63 Fällen von „bandenmäßigem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Ledio M. muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Er hat zur Überzeugung des Gerichts in 63 Fällen Beihilfe zum Drogenhandel geleistet. Als einziger nicht ins Gefängnis muss Albano S.. Ihm wird nur neunmal Beihilfe vorgeworfen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Alles darüber hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Insgesamt siebe Fälle von Drogenhandel oder Beihilfe dazu sah das Gericht bei Lorenc H. als erwiesen an. Er muss ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis. Wegen seiner Vorstrafen hat das Gericht die Strafe aber nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer im Alter von 24 bis 41 Jahren hatten im Prozess viele der Taten zugegeben. Es ging - laut Anklage - um immerhin 2,3 Kilogramm Kokain, welches die fünf bis Februar 2017 vor allem in der Innenstadt verkauft hatten.

Im Sommer 2016 sollen sich drei der heutigen Verurteilten mit zwei weiteren Komplizen zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um sich Kokain zu besorgen und es dann gewinnbringend weiter zu verkaufen. Im Laufe der nächsten Monate kamen die anderen Angeklagten dazu. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres nahmen die Ermittlungsbehörden einige Läufer des Rings fest. Am 8. Februar kamen die restlichen Männer in Untersuchungshaft. Sie haben die Möglichkeit gegen das Urteil Revision einzulegen.